Beim Einsatz von tragbaren Stromerzeugern nach Reihe DIN 14685 müssen maximale Leitungslängen beachtet werden, damit die Abschaltung beim Auftreten eines zweiten Fehlers innerhalb der geforderten Zeit erfolgt. Die Normen der Reihe DIN 14685 legen einen Wert von 100m bei einem Leitungsquerschnitt von 2,5 mm2 fest. Damit ist zwar theoretisch nur die Leitungslänge zwischen zwei Verbrauchen über den Stromerzeuger gemeint, aus Gründen der Vereinfachung soll jedoch das gesamte Leitungsnetz auf diesen Wert begrenzt werden. Mit den Leiterwiderständen nach DIN EN 60228 ergibt sich somit für die Fehlerschleife ein Widerstand von 200 m ∙ 7,98 Ω/km = 1,596 Ω bei 20 °C. Dies ist genau genommen schon zu hoch, wenn man bedenkt, dass die Prüfung der Schutzmaßnahmen bei indirektem Berühren beim Stromerzeuger nach DIN 6280-10 durch einen Kurzschlussversuch mit 1,5 Ω Schleifenwiderstand erfolgt.
Zwar werden teilweise auch handelsübliche Leitungsschutzschalter B 16 A nach DIN EN 60898-1 von den Herstellern der Stromerzeuger verwendet, bei denen der Schleifenwiderstand noch höher liegen könnte, jedoch reicht dann meist die Leistung der Antriebsmaschine nicht, um den notwendigen Kurzschlussstrom zu liefern. Auch sind bei wiederkehrenden Prüfungen schon neue Stromerzeuger aufgefallen, die selbst bei 1,5 Ω nicht abschalteten oder die Spannung auf unter 50 V absenkten. Sie wurden daher beanstandet.
Nun legt die Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) allerdings fest, dass Anschlussleitungen von Verbrauchsmitteln vernachlässigt werden können, sofern sie einzeln nicht länger als 10 m sind. Bei zwei Verbrauchsmitteln mit 10 m Anschlussleitung und einem Leitungsquerschnitt von 1,5 mm2, die jeweils über eine 50-m-Verlängerungsleitung mit einem Leitungsquerschnitt von 2,5 mm2 angeschlossen sind, ergäbe sich ein rechnerischer Schleifenwiderstand von 200 m ∙ 7,98 Ω/ m + 40m ∙ 13,3 Ω/km = 2,128 Ω. Dies ist in meinen Augen deutlich zu hoch. Wie bewerten Sie dieses Problem?
U. B., Hessen