Mir stellt sich die Frage, ob das Schalten des Neutralleiters zulässig ist. Es handelt sich im konkreten Fall um die elektrische Anlage einer medizinischen Praxis, in der ein zentraler Schalter installiert wurde, welcher abends die gesamte Praxis ausschaltet. Der Schalter schaltet ein vierpoliges Schütz ein und aus. Über das Schütz sind alle drei Außenleiter sowie der Neutralleiter N geführt. Das Schütz verfügt über keinen »nacheilend öffnenden« Kontakt für den N-Leiter. Vor dem Schütz wurde ein Überspannungsschutz installiert, womit das Schütz die Verbraucher von dem Überspannungsschutz trennt. Meines Erachtens ist von einer solchen Installation abzuraten, weil: a) Der Überspannungsschutz sollte nicht von der Verbraucheranlage getrennt werden. b) Da der N-Leiter nicht definiert »nacheilend öffnet und voreilend schließt« ist die Verwendung eines solchen Schützes unzulässig. Durch ein undefiniertes Öffnen der Kontakte kann unter ungünstigen Bedingungen an einphasigen Verbrauchern eine Spannung von bis zu 400 V anstehen. Dies resultiert durch den dann »schwebenden« Sternpunkt, was zu Schäden an Verbrauchern führen kann. Wie sieht die fachliche und rechtliche Beurteilung der Situation aus? Ist die vorgefundene Installation zulässig? C. S., Hessen
Schalten und Trennen des Neutralleiters
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