Ein ehemaliges Möbelhaus in der Innenstadt soll zu einem Wohn- und Geschäftsgebäude umgebaut werden. Es entstehen 36 Wohnungen mit elektrischer Warmwasserbereitung und Heizung über Wärmepumpen. Im Erdgeschoss ist ein Gastronomiebetrieb mit 140 kW elektrischer Leistung und eine Arztpraxis mit ca. 30 kW geplant. Im Außenbereich sollen Supercharger für E-Mobilität mit 600 kW errichtet werden. Wir planten hierfür eine Transformatorenstation mit 1250 kVa sowie Mittelspannungsmessung auf dem Gelände. Jede Wohnung soll einen eigenen Zähler zur direkten Abrechnung mit dem Versorger erhalten. Das bedeutet laut Netzbetreiber aber, dass alle Wohnungen mit einer RLM-Messung (RLM = Registrierende Leistungsmessung) ausgestattet werden müssen. Bei den Wohnungen handelt es sich zum großem Teil um Appartements für Studenten mit ca. 25 … 45 m 2 Größe. Eine RLM-Messung wäre hier meiner Meinung nach wie mit Kanonen auf Spatzen schießen. Also habe ich auf eine andere Lösung gedrängt (Bild).
Die Wohnungen über einen Niederspannungsanschluss im Keller versorgen, die beiden Gewerbeeinheiten und die Ladestationen über einen kundeneigenen Transformator versorgen. Der Energieversorger stimmt hier ausnahmsweise zu, da er auch der Meinung ist, dass für die kleinen Wohnungen eine RLM-Messung in keinem Verhältnis zum Nutzen der kleinen Wohnungen steht. Jetzt stehe ich planerisch vor der Herausforderung, die elektrischen Anlagen in Bezug auf den Einspeisepunkt sauber zu trennen. Ich sehe hier die einzige Möglichkeit in einer »funktionalen Abgrenzung«, wie im FNN »Hinweis für die Errichtung von mehreren Netzanschlüssen am Niederspannungsnetz in einem Gebäude und auf einem Grundstück« beschrieben. Also einmal die Wohnungen und der Allgemeinteil aus dem Niederspannungsnetz und zum anderen die Gewerbeeinheiten und die Ladestationen, also Anlagenteile die aus dem Transformator versorgt werden.
Nun zu meinen Fragen: Zunächst frage ich, ob die funktionale Abtrennung, wie von mir beschrieben, möglich ist? Die Gewerbeeinheiten werden im EG und teilweise im Keller Räume nutzen. Die Wohnungen werden ab dem 1. OG gebaut. In einem FNN-Hinweis mit dem Titel »Hinweis für die Errichtung von mehreren Netzanschlüssen am Niederspannungsnetz in einem Gebäude und auf einem Grundstück« steht unter Punkt 4.2.2 3): »Kundenanlagen müssen mit Ausnahme des Potentialausgleichs und der Erdungsanlage dauerhaft voneinander elektrisch getrennt sein.« Unter Punkt 4.2.2. 7) steht dann noch Folgendes: »Netzanschlüsse, die mit einer gemeinsamen Erdungsanlage verbunden sind, sind grundsätzlich aus derselben Transformatorstation zu versorgen. Bei unterschiedlichen Netzen ist eine Verbindung zwischen den PEN-Leitern und den Erdungsanlagen sowie dem Potentialausgleich dauerhaft auszuschließen.«
Eine Trennung der Erdungsanlage ist meiner Meinung nach kaum möglich, obwohl sie komplett neu errichtet wird und wir noch in der Planungsphase sind. Es wird auch eine äußere Blitzschutzanlage geben. Daher müssen nach meiner Meinung alle leitfähigen Teile miteinander verbunden werden. Eine räumliche Trennung mit 2,5 m Abstand, wie in der FNN beschrieben, ist nicht umsetzbar. In der FNN findet man den Hinweis, dass bei einer gemeinsamen Erdungsanlage Ausgleichsströme fließen können. Fließen jedoch nun große Ausgleichsströme, wenn ab dem HAK auf der einen Seite und ab der Transformatorenstation auf der anderen Seite ein reines TN-S-System aufgebaut und jeweils am HAK und an der Transformatorenstation der PEN einmal geerdet wird?
Wenn ich zwei getrennte Erdungsanlagen aufbaue, könnte zwischen diesen unterschiedliches Potential auftreten. Kann ich in einem mehrstöckigen Gebäude mit äußerem Blitzschutz getrennte Erdungsanlagen aufbauen? Kann ich durch ein sauber aufgebautes TN-S-System die Entstehung von Ausgleichsströmen verhindern?
S. B., Nordrhein-Westfalen