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Praxisfrage

Mehrere Netzanschlüsse auf einem Grundstück

Ein Netzbetreiber in unserem Tätigkeits­bereich verweigert den Netzanschluss für ein neu errichtetes Gebäude auf dem Grundstück unseres Kunden mit dem Verweis auf den Grundsatz, es werde nur ein Netzanschluss pro Grundstück bzw. pro Gebäude mit eigener Hausnummer ausgeführt. Dazu wurde die VDE-AR-N 4100:2019-04 zitiert: »Grundsätzlich erhält jedes zu versorgende Gebäude einen eigenen Netzanschluss, der mit dem Niederspannungsnetz des Netzbetreibers verbunden ist. Ein Gebäude liegt vor, wenn es über eine eigene Hausnummer und Hauseingänge bzw. eigene Treppenräume verfügt. Der Netzanschlusspunkt wird vom Netzbetreiber festgelegt.«

Wir sind hingegen der Meinung, dass dieser Absatz eher den gemeinsamen Anschluss mehrerer Gebäude an einem Hausanschluss ausschließen soll als umgekehrt. Des Weiteren sind wir der Meinung, dass die NAV § 6 (2) ausdrücklich mehrere Netzanschlüsse zulässt. In der TAB des entsprechenden Versorgers heißt es dazu: »(…) Mehrere Anschlüsse auf einem Grundstück sind in Abstimmung mit dem Netzbetreiber zulässig. In diesem Fall stellen Anschlussnehmer, Planer, Errichter sowie Betreiber der Kundenanlagen in Abstimmung mit dem Netzbetreiber durch geeignete Maßnahmen sicher, dass eine eindeutige und dauerhafte elektrische Trennung der Kundenanlagen gegeben ist. Zusätzlich ist die Zugehörigkeit der Hausanschlusskästen und Zähleranlagen vor Ort eindeutig zu kennzeichnen. Die technischen bzw. organisatorischen Anforderungen des VDE/FNN-Hinweises ‚Hinweise für die Errichtung von mehreren Netzanschlüssen am Niederspannungsnetz in einem Gebäude und auf einem Grundstück‘ sind einzuhalten.«

Die Hinweise der entsprechenden VDE FNN werden in unserem Fall erfüllt. Es handelt sich um zwei ca. 40m voneinander entfernte Gebäude: Ein reines Wohnhaus im Bestand und eine landwirtschaftlich genutzte Halle, die jetzt errichtet wird. Meine Frage lautet nun, ob der Netzbetreiber einen Netzanschluss unter diesen Umständen ablehnen kann. Würde die Errichtung einer PV-Anlage auf der Halle bzw. auch die Errichtung eines Ladepunktes (beides ist zurzeit im Vorgespräch) die Situation ändern? Andere Netzbetreiber in unserer Nähe haben in ähnlichen Fällen bisher nicht pauschal ab­lehnend reagiert.

T. E., Niedersachsen

Expertenantwort vom 10.07.2024
Autorenbild
Norbert Pauli

Elektrotechnikermeister, tätig als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sowie vom VdS anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen.

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