In einer Ausbildungsstätte mit einem Elektro-Experimentierlabor sollen wir die Zuleitungen zu den Labortischen erneuern, da sie schlechte Isolationswerte aufweisen. Bis jetzt wird jeder Labortisch mit einer eigenen Zuleitung versorgt und dort mit einer vierpoligen RCD des Typs A abgesichert. Die dreipoligen Leitungsschutzschalter B 16A der einzelnen Labortische befinden sich jeweils in einer Unterverteilung im Nebenraum. Da laut DIN VDE 0100/Teil 723 eine RCD des Typs B gefordert ist und diese unbedingt zum Einsatz kommen muss, wollten wir aus Preisgründen auf die RCDs im Labortisch verzichten und jeweils eine gemeinsame RCD des Typs B in der vorhandenen Verteilung für zwei bzw. drei Labortische nutzen. Wir haben den Betreiber darauf hingewiesen, dass dies bei einem Fehler zu einer Abschaltung mehrerer Labortische führt. Die Einzelabschaltung der Labortische und die Not-Aus Abschaltung bleibt natürlich erhalten.
Der Betreiber meint nun, dass dieses Vorgehen nicht zulässig sei. Bis auf die Tatsache, dass es bei einem Fehler zur Abschaltung mehrerer Labortische kommt, können wir diese Haltung nicht nachvollziehen.
Nun zur eigentlichen Frage: Ist es generell in einem Labor mit dessen besonderen Anforderungen zulässig, mehrere
Zuleitungen über eine RCD des Typs B (z. B. ABB Typ B FI vierpolig, 40A) zu schützen? Muss tatsächlich eine Einzelabschaltung gewährleistet werden?
H. Z., Schleswig-Holstein