Ich entwerfe und baue für eine Firma, die im mechanischen Produktbereich angesiedelt ist, ab und zu Messe- und Vertriebsmuster. Das reicht von einer simplen LED-Signalisierung mit 5 V, einem steckbaren Standard-Netzteil mit Schutzkleinspannung (24V) bis hin zu einem automatisierten Messestand mittels einer Klein-SPS. Der mechanische Aufbau kommt dabei von meinem Kunden und ich »veredle« das Ganze mit der Elektronik oder der Software. Es handelt sich somit nicht um verkaufte Seriengeräte, sondern um reine firmeneigene Marketingaufbauten.
Dazu zwei Fragen:
- Muss bei kleinen Vorführ-Mustern, die mit 5 V DC (USB) oder externem nach DGUV-geprüftem und gestecktem Netzteil (230 VA C / 24 V DC) versorgt und nur bei Kundenvorführungen gezeigt werden, auch die CE-Konformität erbracht und gekennzeichnet werden? Würde dazu der Verweis auf die CE-Dokumente des verwendeten Netzteils oder Komponenten ausreichen und zum Anbringen eines CE-Aufklebers berechtigen (falls firmenintern überhaupt notwendig)?
- Wer ist bei einer Messeautomation, die während der Messeausstellung öffentlich gezeigt wird und zugänglich ist, für die Einhaltung der Normen und Gesetze verantwortlich (z. B. Risikoanalyse, Messungen nach DGUV usw.)?
Schlussendlich ist mein Kunde Betreiber der Muster und Vorführstände und somit meiner Meinung nach auch verantwortlich für alle notwendigen Dokumente, Prüfungen und Kennzeichnungen.
A. P., Baden-Württemberg