In der Anmerkung 4 der VDE 0100-600, Abs. 6.4.3.7.3, wird darauf hingewiesen, dass bei der Beurteilung der Messwerte der Fehlerschleifenimpedanz eine Betriebsmessunsicherheit von ± 30 % zu berücksichtigen ist. Zudem steht in der Anmerkung 5, dass die Messung üblicherweise bei 20 °C Umgebungstemperatur durchgeführt wird, so dass es daher erforderlich sein kann, das Messergebnis mit einem Korrekturfaktor von 1,24 auf die in der VDE 102 festgelegte Umgebungstemperatur von 80 °C umzurechnen. Berücksichtigt man nun beide Faktoren, so ist das Messergebnis der Fehlerschleifenimpedanz mit 1,3 (+ 30 %) und 1,24, bzw. der Messwert des Kurzschlussstroms mit dem Kehrwert der beiden Faktoren zu multiplizieren. Das dabei errechnete Produkt für den Kurzschlussstrom muss dann größer als der erforderliche Abschaltstroms der Überstromschutzeinrichtung sein. Beispiel: LS-Schalter C16A mit Abschaltstrom Ia=160A, Ik(mess) = 241 A, Zs(mess) = 0,954 Ω, Ik(mess-reduziert) = 241 A · 1/1,3 · 1 / 1,24 = 149,5 A.
Die Abschaltbedingung ist somit nicht erfüllt, da 149,5 A < 160 A. Im informativen Anhang D.6.4.3.7.2 wird eine 2/3-Formel genannt, bei deren Einhaltung die Anforderungen nach VDE 0100-410 als erfüllt angesehen werden. Das Einsetzen von Ia = 160 A in die Formel ergibt einen maximalen Zs(m) = 0,958 Ω. Die Abschaltbedingung nach VDE 0100-600 wäre hier nun erfüllt, da Zs(mess) = 0,954 Ω < Zs(m) = 0,958 Ω.
Werden bei dieser 2/3-Formel bereits beide Faktoren aus Abs. 6.4.3.7.3 berücksichtigt oder ist zusätzlich der errechnete Zs(m) aus der 2/3-Formel mit den 30 % Betriebsmessunsicherheit nach VDE 0413-3 zu korrigieren? Der Überschrift von D.6.4.3.7.2 lautet: »Messung der Fehlerschleifenimpedanz: Berücksichtigung des Anstiegs der Leiterwiderstände bei steigender Temperatur.«
R. B., Bayern