Ich wurde u. a. mit der Überprüfung der industriell gefertigten CEE-Verlängerungsleitungen und Steckverteiler einer Baufirma beauftragt. Zur Verwendung gelangen z. B. CEE-Verlängerungen 5 x 32A mit H07RN-F 5G2,5 Länge 25 m des Fabrikats Bachmann, Art.-Nr. 345.172 sowie der steckerfertige Verteiler 349.009 gleichen Fabrikats mit Anschlussleitung H07RN-F 5G2,5 Länge 4 m mit CEE-Stecker 32 A. Ich halte die verwendeten Querschnitte für zu gering oder sind diese Querschnitte durch Normen zu belegen? M. T., Thüringen
Mindestquerschnitt für CEE-Verlängerungen
Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”,
Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:
Querschnitte von Verlängerungsleitungen der Bauart H07RN-F
Maximale Leitungslänge einer Gummischlauchleitung
Mit freundlichen Grüßen
Michael Muschong, Redaktion “de”
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