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Praxisfrage

Räumliche Anordnung einer Wandler-Messeinrichtung

In unserem Bauvorhaben (Parkhaus) erfolgt die Gebäudeeinspeisung seitens des Energieversorgers aus einer neu errichteten Netzstation des Energieversorgers. Vorhanden sind zwei nebeneinander liegende Technikräume. Nach Vorgabe des Energieversorgers erhält das Parkhaus zwei Einspeisungen. 1. Allgemeinstromversorgung 2. Ladeinfrastruktur Für beide Anlagen wurde jeweils eine eigene NSHV mit Wandlermessung vorgesehen. Kundenseitig wurde festgelegt, dass in Technikraum 1 die NSHV Allgemein installiert wird und in Technikraum 2 die Ladeinfrastruktur. Die Ausführung der Wandlermessungen wurden im Vorfeld vom Energieversorger freigegeben. Seitens des Energieversorgers wurden im Bauverlauf beide HAK`s in Technikraum 1 montiert. Bei der Zählermontage hat der Energieversorger die Montage des Zählers für die Ladeinfrastruktur verweigert, da diese nicht im gleichen Raum wie der HAK befindet und verweist auf die TAB, die DIN VDE 18012 und die DIN VDE 4100.

Müssen Messeinrichtungen (Wandlermessung) in Nichtwohngebäuden zwingend im gleichen Raum wie der HAK des Energieversorgers montiert werden? Wie sehen Sie die Sachlage?

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