Muss für die Ermittlung des minimalen Kurzschlussstromes für die Ansprechsicherheit der Durchlassstrom verwendet werden? Siehe folgende Behauptung:
Zur Überprüfung der Ansprechsicherheit des Schutzorgans, muss der minimale Kurzschlussstrom (Ik1polmin) am Ende des Kabels größer sein, wie der Strom der erforderlich ist, dass das Schutzorgan in der gewünschten Zeit auslöst (z.B.: 5 Sekunden).
Fall 1: Wenn das Schutzorgan des Stromkreises strombegrenzend ist, muss dann anhand des unbeeinflussten Kurzschlussstromes (Ik1polmin) am Ende des Kabels, zuerst der sich aus der Strombegrenzung ergebende Durchlassstrom(ID) aus dem Strombegrenzungs-Diagramm des Schutzorgans ermittelt werden und mit diesem Strom dann die Auslösezeit aus den Auslösekurven des Schutzorgans ermittelt werden.
Fall 2: Wenn das Schutzorgan des aktuellen Stromkreises nicht strombegrenzend ist, aber das vorgelagerte Schutzorgan (z.B. des Zuleitungsstromkreises) strombegrenzend ist, muss dann anhand des unbeeinflussten Kurzschlussstromes (Ik1polmin) am Ende des Kabels, zuerst der sich aus der Strombegrenzung ergebende Durchlassstrom(I_D) aus dem Strombegrenzungs-Diagramm des vorgelagerten Schutzorgans ermittelt werden und mit diesem Strom dann die Auslösezeit aus den Auslösekurven des aktuellen Schutzorgans ermittelt werden.
F. R., Hessen