Unser Unternehmen lässt die Elektroinstallationen in den Büros und Fertigungshallen jedes Jahr aus Versicherungsgründen von einem unabhängigen Ingenieurbüro beurteilen. Ein immer wieder notierter Fehler ist die Beschriftung der Verteilungen. Die Unterlagen für eine Verteilung bestehen bei uns aus den Schaltplänen und den Beschriftungen der Betriebsmittel mit Hilfe von Bezeichnungsstreifen, welche unter den Sicherungen, Relais usw. auf die Abdeckung aufgeklebt sind. Seit einiger Zeit muss nun ja auch das Betriebsmittel selber gekennzeichnet werden. Dafür ist oft ein kleines »Fensterchen« vorgesehen in welches die Bezeichnung eingelegt werden soll. Dazu hätte ich folgende Fragen:
- Nicht jedes Betriebsmittel hat ein solches »Fensterchen« oder ein Beschriftungsfeld. Wie ist die Beschriftung in solchen Fällen vorgesehen?
- Die Beschriftungsfelder sind ja nicht unbedingt groß. Bei einer Bezeichnung wie z.B. »F02-10-09« wird es allein mit der Nummerierung schon sehr eng. Laut Ingenieurbüro sollte es jedoch die genaue Bezeichnung sein.
- Dieser Mangel wird uns für jede Verteilung – egal wie alt – angezeigt. Gibt es hier eine Art Nachrüstpflicht seit Einführung der Vorgaben?