Wir sind ein Industriewerk in der Pharmabranche. Viele unserer Anlagen (u. a. Lüftungs-, Druckluft- und Kälteanlagen sowie Niederspannungsversorgung) wurden zwischen 2000 und 2010 errichtet. In den Schaltschränken sind oftmals Steckdosen vorhanden. Es handelt sich hier um sogenannte Arbeitssteckdosen – alleine oder integriert in die Schaltschrankbeleuchtung. Diese sind nicht über eine RCD geschützt.
In der Vergangenheit wurden die Steckdosen in den Schaltschränken in Eigenregie überprüft mittel Zs- und Zi-Messung und für in Ordnung befunden, wenn die Werte, Absicherung, Querschnitte etc. gepasst haben. Ein externer Prüfer beharrt jetzt darauf, dass wir RCDs nachrüsten müssen. Er bezieht sich dabei auf die DIN VDE 0100-410, Ausgabe 2018. Meines Erachtens gibt es hier keine Nachrüstpflicht. Ich beziehe mich hier auf die DIN VDE0100-410, Ausgabe 2007. Bei uns dürfen nur Personen mit entsprechender Ausbildung (EFK, EFKffT oder EuP) an die Schaltschränke. Alle Schaltschränke sind mit Doppelbartschlössern gesichert. Die Mitarbeiter werden entsprechend geschult. Zusätzlich findet hier doch auch die Maschinenrichtlinie Anwendung. In dieser wurde m. E. zum Zeitpunkt der Errichtung keine RCD für diese Steckdosen gefordert. Der externe Prüfer gibt als Argument an, wenn ein Unfall an dieser Steckdose passiert, dann kommt der Verantwortliche ins Gefängnis.
Wie sehen Sie die Sachlage zu diesem Thema?
A. K., Baden-Württemberg