In einer bestehenden Elektroanlage mit Zählerschrank ohne Überspannungsschutz und Potentialausgleich ohne Erder soll eine PV-Anlage und ein Kombi-Ableiter Typ 1 und 2 nachgerüstet werden. Hierbei ergeben sich folgende Fragen:
- Frage 1) Für den Überspannungsschutz Typ 1 ist ja ein Erder gefordert. Kann dies durch einen einzelnen Tiefenerder realisiert werden? Wenn ja, welche Widerstandswerte sind dabei einzuhalten? Gibt es eine Mindesttiefe? Sind Plattenerder noch zulässig und gibt es da eine Mindesttiefe wegen evtl. Blitzströmen? Gibt es einen Mindestabstand des Erders zum Haus?
- Frage 2) Der nachträglich eingebaute Erder soll über eine zusätzliche Potentialausgleichsschiene in der Fassade zur Bestands-PAS (Potentialausgleichsschiene) eingebunden werden. Muss der Potentialausgleich der PV-Anlage über die neue PAS oder über die im Bestandskeller erfolgen? Der Hintergrund meiner Frage ist, ob es zu Einkopplungen im Falle eines Blitzeinschlages kommen kann.
- Frage 3) Gibt es Mindestabstände zwischen PV-String-Leitungen und Potentialausgleichsleitungen oder anderen Leitungen (Stichwort: Blitzstrom-Einkopplung)?
- Frage 4) Gibt es Mindestabstände zwischen Potentialausgleichsleitungen zu PV-Anlagen und anderen Leitungen?
- Frage 5) Gibt es eine normative Forderung zu Blitzableitern bei PV-Anlagen?
- Frage 6) Muss ein Wechselrichter über eine RCD geführt werden?
- Frage 7) Wie groß ist der Mindestquerschnitt bei Potentialausgleichsleitungen zu PV-Anlagen? Müssen diese blitzstromtragfähig bemessen sein?
M. H., Bayern