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Praxisfrage

Nachrüstung im Bad - Bestandsschutz

Bei mir wurde ein neues Warmwassergerät installiert durch einen Sanitärbetrieb. Ich wohne in einem Mietshaus, dass 1964 gebaut wurde. Dementsprechend ist auch die Elektroinstallation aus dieser Zeit. Die Gerätedose im Bad hat nur 2 Adern. Das deutet darauf hin, dass es nur eine Phase und den Neutralleiter gibt, sodass der PE mit unter den N-Leiter geklemmt wird. So wurde es zumindest gemacht von seiten des Installateurs (kein Elektrofachmann). Muß nach meinem Kenntnisstand nicht mittlerweile ein FI-Schutzschalter im Stromkasten vorgeschaltet werden, wenn neue Geräte eingebaut werden ? Wie sieht es eigendlich mit einem E-Check aus ? Muß ein Vermieter nicht irgendwann die Installation nach so vielen Jahren verpflichtend überprüfen lassen ? Vielen Dank und freundliche Grüße H. N., Nordrhein-Westfalen

Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”,

Da es sich um die erstmalige Errichtung (Neuinstallation) eines Warmwasserbereiters handelt gibt es hier keinen Bestandsschutz. Der Anschluss dieses Geräts ist also nach den derzeit gültigen Normen durchzuführen. Der vom Leser beschriebene Anschluss  an den PEN-Leiter eines Stromkreises in klassischer Nullung ist hier nicht zulässig.

Eine RCD ist für einen fest angeschlossenen Warmwasserbereiter nicht gefordert.

Zur Vertiefung dieses Themas empfehle ich all unseren Lesern folgende Beiträge:

Heiztherme im Badezimmer

Bestandsschutz und E-Check

Bestandsschutz bei Teilsanierung – zweiadrige Leitungen

Michael Muschong

Redaktion “de”

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