In einem historischen Objekt wurde ein alter Kerzen-Kronleuchter in der Vergangenheit von irgendjemandem elektrifiziert und mit Fassungen 230 V / E14 ausgerüstet. Diese Leuchte war bis zur momentanen Sanierung des Objekts so in Betrieb und wir sollen ihn nun wieder an das Netz anschließen. Gemäß unserer Begutachtung weist der Umbau allerdings erhebliche Mängel auf, z. B. fehlende dauerhaft sichere Schutzleiterverbindungen der einzelnen Leuchtenteile untereinander. Somit gehen wir nicht davon aus, dass diese Leuchte im Sinne der Leuchtennorm VDE 0711-1 als sicher zu betrachten wäre. Wir haben also Bedenken dagegen angemeldet, diese Leuchte wieder an das Netz anzuschließen. Seitens des Betreibers kam nun der Vorschlag, diese Leuchte als einzelnes Betriebsmittel über einen Trenntransformator zu versorgen und somit die bestehenden Bedenken aus dem Weg zu räumen. Wäre es denkbar, diesen Weg zu gehen und unter Umständen zusätzlich eine Isolationsüberwachung einzusetzen, die beim ersten Fehler zu einer automatischen Abschaltung führen würde? Wie hätte man die fragwürdigen Schutzleiterverbindungen unter den Leuchtenteilen in diesem Zusammenhang zu beurteilen? Unser Gegenvorschlag ist nun, den Leuchter statt mit 230 V lediglich mit einer Schutzkleinspannung (z. B. 24 V SELV) zu versorgen und entsprechende LED-Leuchtmittel einzusetzen. Wie wäre dieser Ansatz einzuschätzen? Gleichgültig, welcher Ansatz nun u. U. zu einer Erhöhung der Sicherheit führen würde – so denke ich – lässt sich ein solches Betriebsmittel vermutlich nicht mit vertretbarem Aufwand normenkonform zur VDE 0711-1 herrichten. Somit wäre es aus meiner Sicht nicht vertretbar, diese Leuchte wieder in Betrieb zu nehmen. Abgesehen davon würden wir meines Erachtens durch jegliche Veränderung formell zum Hersteller dieser Leuchte und müssten deren Normkonformität mit einer CE-Kennzeichnung und einer EG-Konformitätserklärung bestätigen. M. K., Bayern
Nachträglich elektrifizierter Kronleuchter
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