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Praxisfrage

Nebenberufliche Elektroinstallationsarbeiten und Handel mit Elektromaterial

Ich betreibe meine Firma im Nebenerwerb seit 2002 im Geschäftsfeld Elektrotechnik und Audio-/Lichttechnik. Ich begann aus dem Aspekt heraus, dass der Bedarf an Elektromaterial und Audiotechnik in unserer ­Region für Privatpersonen und verstärkt auch kleinerer Firmen vorhanden war. Somit begann ich mit Handel und Beratung in diesem Fachgebiet. Die Audio-/Lichttechnik will ich in dieser Fragestellung außen vor lassen, da ich diese als separate Sparte sehe und betreibe. Schon zu Beginn war unklar, ob ich der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HK) zugeordnet werde. Nach Abstimmung mit der IHK wurde ich auch dort eingestuft, allerdings von Anfang an mit der Vereinbarung, dass ich vereinzelt Installationen im Bereich Haussprechanlagen und Haustechnik durchführen werde. Ich habe bei einem Sprechanlagenhersteller Industrieelektroniker, Fachrichtung Gerätetechnik, gelernt und war somit mit Sprechanlagen eng verbunden. Außerdem gehörten aufgrund der damaligen Ausbildungsinhalte und Praxislehrgänge die Bereiche Installationstechnik und Haustechnik mit dazu. Im Laufe der Zeit wuchs das Kundeninteresse mehr und mehr an der Installationstechnik und ich bin jetzt an einem Punkt angelangt, wo ich entscheiden muss, wie es weitergehen kann. Dabei habe ich das eigentliche »Praxisproblem«, dass mich weder die IHK unterstützt noch befreundete Meisterbetriebe weiterbringen können, wenn es darum geht, was ich mit meiner Ausbildung und Berufserfahrung denn offiziell in Deutschland als Dienstleister im Elektrobereich machen darf. Trotz zweier konkreter Anfragen an die Stelle zur »Abgrenzung der IHK-/HK-Zugehörigkeit« bei der IHK bekam ich trotz telefonischer Zusicherung keine Antwort. Hier nun einmal die Etappen meiner Ausbildung und bisherigen Berufslaufbahn:

  • dreijähriges Technisches Gymnasium mit Schwerpunkt Elektrotechnik / Drehstromtechnik und Abschlussarbeit Elektro
  • dreieinhalb Jahre Ausbildung zum Industrie­elektroniker Fachrichtung Gerätetechnik, inklusive Bereiche der Installationstechnik
  • zweieinhalb Jahre Automationstechnik mit Schwerpunkt Schaltschrankbau und Kundenschulung mit Personalverantwortung in der Elektromontage, inklusive Auslegung der Sicherheitskreise an Maschinen
  • drei Jahre Weiterbildung zum staatlich ­geprüften Elektroniktechniker an der Feintechnikschule
  • bis dato 18 Jahre hauptberufliche Elektronik-­Entwicklung im Bereich Leistungselektronik für Antriebstechnik
  • 16 Jahre Vertrieb und Beratung von Elektromaterial und zusätzlich Elektroinstalla­tionen, teilweise in Abstimmung mit einem Meisterbetrieb (Nebenerwerb seit 2002).
  • ständige Weiterbildung im Bereich Elektronik, vor allem aber in der Elektrotechnik.
  • kontinuierliche Messebesuche im Bereich Elektrotechnik
  • kontinuierliche Produktschulungen bei Hersteller (z. B. Jung, Smart Home, Phoenix Überspannnungsschutz, Wago, Gira, usw.)
  • EMV-Seminare
  • Fachschulungen im Bereich Elektrotechnik/ Wissensauffrischung, z. B. In Form eines mehrtägiges Seminars bei Fluke zu Messungen nach DGUV
  • Fachliteratur der Elektrotechnik, z. B. de-Zeitschrift, Internetrecherche, Normenauffrischung usw.
  • Spezialisierung und Weiterbildung im Bereich Lichttechnik (LED, Lichtfarben, technisches Licht, Licht im Wohnbereich, Deko-Licht, Lichteinfluss auf den Menschen usw.)
Des Weiteren kenne ich einige Betriebe, die mit ähnlicher Ausbildung oder sogar als »Facharbeiter mit Erfahrung« einen Betrieb mit Elektroinstallation führen und im Installationsverzeichnis eingetragen sind. Ich persönlich möchte vorerst mein Angestelltenverhältnis als Elektronik­entwickler nicht voll aufgeben, will aber das rechtliche Risiko im eigenen Betrieb minimieren. Sehen Sie daher in meinem Fall eine Möglichkeit einer Art »Meisteranerkennnung«, so dass ich hier rechtlich fundierter unterwegs sein kann? A. P., Baden-Württemberg

Expertenantwort vom 18.10.2019
Markus Klar
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Markus Klar, LL.M.

EABCon-Ingenieurbüro Klar - Consulting Elektrotechnik-Arbeitsschutz-Betriebsorganisation. Der Berufsausbildung bei der Deutschen Post folgten eine Fortbildung zum Service-Techniker sowie eine Ausbildung zum staatlich geprüften Elektrotechniker. Anschließend studierte er Wirtschaftsingenieurwesen sowie Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Arbeitsrecht als Master of Laws. Er ist sowohl Sicherheitsingenieur (Fachkraft für Arbeitssicherheit) als auch Arbeitssystem-Organisator sowie Organisations-Referent nach REFA und Mitglied im VDE e.V. Langjährig ist er ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Gera, seit 2011 am Landesarbeitsgericht Thüringen. Markus Klar ist als Autor und freiberuflicher Ingenieur mit dem Schwerpunkt rechtssichere Betriebsorganisation, Arbeitsschutz und Elektrosicherheit beratend tätig.

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