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Praxisfrage

Netzumschaltung bei Mehrfacheinspeisung

In einem Industrieunternehmen mit einer 10-kV Mittelspannungseinspeisung seitens des VNB stellen mehrere Transformatoren in unterschiedlichen Gebäuden ein Niederspannungsnetz (400 / 230 V) zur Verfügung. Insgesamt gibt es im Werk sieben Niederspannungshauptverteilungen, die jeweils von einem bis zu drei Transformatoren versorgt werden. Innerhalb der Niederspannungshauptverteilung werden die Transformatoren dann über Kuppelschalter parallel betrieben. In den Niederspannungshauptverteilungen wird der PEN-Leiter vom Transformator aufgeteilt in PE- und N-Leiter. An diesen Hauptverteilungen gibt es dann ausschließlich Abgänge im Fünfleitersystem (L1 ... L3, N und PE), also ein TN-S-System. Nun ist an einigen Hauptverteilungen aber auch der Umschaltschrank einer Netzersatzanlage angeschlossen – ebenfalls im TN-S-System (Bild 1 - sieh de 11/2006). Die Generatoren der Netzersatzanlage sind ebenfalls im TN-S-System angeschlossen. Bei den Generatoren ist der Sternpunkt geerdet durch eine Brücke zwischen der N- und PE-Schiene im Umschaltschrank der Netzersatzanlagen. Die Netzumschaltung erfolgt durch dreipolige Schütze automatisch (L1 ... L3), der NLeiter wird nicht mitgeschaltet. Nach unserer Überzeugung müsste der N-Leiter mit umgeschaltet werden, da man im TN C-S-System nach der Aufteilung des PEN-Leiters in PE- und N Leiter keine erneute Verbindung zwischen diesen beiden Leitern herstellen darf. Dieses geschieht aber durch die Sternpunkterdung der Anlagen. Nach unserer Meinung muss der N-Leiter mit umgeschaltet werden und die Sternpunkterdung der Generatoren und der Niederspannungsnetze jeweils vor dieser Umschaltung ausgeführt sein, so dass es zu keiner unzulässigen Zusammenführung des PE- und NLeiters kommt. Wie sehen Sie diesen Sachverhalt? S. D., Hamburg

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