Wir möchten eine neue Anlage mit einem Anschlusswert von 800 A mit parallel geschalteten Leitungen versorgen. Da wir bereits so eine im Jahr 1999 errichtete Anlage betreiben, wollten wir diese genauso anschließen. Das heißt 2 x 3 x 240 mm² als NYY-Einzeladern. Diese sind in einem Kabelschacht bzw. im Leerrohr in der Erde verlegt. Beide Stränge sind mit je 400-A-NH-Sicherungen geschützt. Hierzu meine Fragen:
- Laut VDE 0298-4:2103-06 ist dies nicht realisierbar. Kann ich die Absicherung der alten Anlage so belassen?
- Dürfen die parallelgeschalten Leitungen (je 3 x 240 mm²) einzeln abgesichert werden, ebenso wie in der alten Anlage?
- Wenn ich Einzeladern verlege, so wie in diesem Fall, muss ich dann in den Tabellen der VDE 0298-4 bei Anzahl der belasteten Adern von 2 oder 3 ausgehen?