Die Versicherung eines Kunden, der auf mehreren Montagehallen eine PV-Anlage (500 kWp, Baujahr 2011) montiert hat, fordert die Nachrüstung einer DC-Lichtbogenerkennung. Bemängelt wird, dass die PV-Kabel teilweise auf der Dachfläche aufliegen und somit eine erhebliche Brandgefahr darstellen. Die Dachhaut besteht aus einer Blech-Sandwich-Konstruktion mit Isolierung.
Die Begründung der Versicherung lautet sinngemäß: Das versicherte Risiko hat eine Brandkomplexgröße von über 20 000 m2. Der größte Teil mit ca. 1,5 ha ist mit brennbarer Isolierung und nicht erkennbar durch Brandwände weiter unterteilt. Aus diesem Grund ist das Risiko bereits besonders exponiert. Die Installation der PV-Anlage auf dem Blechdach mit brennbarer Isolierung stellt zusätzlich eine signifikante Gefahrenhöhung dar. Die Brandbeanspruchung einer »harten Bedachung« (Anmerkung nach DIN 4102-4) durch Lichtbogen liegt deutlich über der genormten Prüfbeanspruchung gemäß VdS 6023.
Die Metalldachhaut würde die darunter liegende brennbare Isolierung nicht vor einem Lichtbogen schützen. Ein Brandeintrag kann sich hier großflächig ausbreiten mit vermutlich weitreichenden Folgen für den Betrieb und der Versicherung. Deshalb muss eine automatische Sicherheitsabschaltung nachgerüstet werden. Damit stellt die Versicherung trotzdem klar, dass es nur das Verhältnis Gewährung von Versicherungsschutz und bekanntem Mangel betrifft. Auf eine ggf. behördlichen oder rechtlichen Betrachtung haben Vertragsvereinbarungen zur Versicherung keine Bedeutung.
Ich habe nun im Internet recherchiert, um geeignete Geräte zu finden. Die Hersteller, die ich gefunden habe, haben die Produktion eingestellt. Gibt es aktuell geeignete Hersteller? Kann der Versicherer die Nachrüstung bei einer Bestandsanlage fordern?
F. B., Bayern