In unserer Gießerei wird derzeit eine neue Anlage erweitert. Die Anlage dient dazu, Gussteile aus den Sandformen zu nehmen und in ein »Gehänge« (Hängebahn Strahlanlage) zu laden und dann in die Strahlanlage zu fahren. Der Bereich wird mit einem Schutzzaun abgesichert, in dem es zwei Schutztüren mit Zuhaltung (Sicherheitsschalter Fabr. Euchner Typ TZ) gibt. Für diesen Bereich führten wir eine Risikoanalyse nach EN 954 durch. Im Ergebnis dieser ist die Abschaltung gemäß ISO 13849 PL D nach Kategorie 3 auszuführen. Ist es zulässig, das die Schutztüren nur mit einem Sicherheitsschalter abgesichert werden oder muss ein zweiter Sicherheitsschalter an der Tür angebaut werden? Die Sicherheitsschalter sind zweikanalig an ein Sicherheitsrelais angeschlossen, das durch zwei Schütze mit Rückmeldung den Hauptstrom der kompletten Anlage abschaltet. Die elektrische Steuerung ist so ausgeführt, dass ein Fehler noch nicht zum Verlust der Sicherheit führt. Der Sicherheitsschalter TZ verfügt aber nur über eine »Zunge«, mit der der Schalter betätigt und zugehalten wird. Wenn die Zunge arbeit, schaltet die Schutztür nicht mehr ab und der Zugang ist offen. Beim Schalterhersteller habe ich keine Angaben zu dem Schalter gefunden. Wir haben auch einige Werkzeugmaschinen von namhaften Herstellern im Bestand, die nach Kategorie 3 ausgeführt sind, bei denen die Schutztür ebenfalls nur mit diesem einen Sicherheitsschalter ausgestattet ist. Ist das so korrekt? H. B., Bayern
Positionsschalter zur Schutztürüberwachung
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