Hallo, habe da ein Problem. 2005 habe ich eine PV-Anlage angeschlossen und das Untergestell nicht in den PA einbezogen, da zu der zeit rege Diskussionen waren ob das zulässig ist, oder nicht. Hat jemand evtl. noch Artikel und Dokumente, die bezeugen, dass es diese Unklarheiten damals gab? J. O., Schleswig-Holstein
Praxisfrage
Potentialausgleich an PV-Tragsystemen - Stand 2005
Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”,
Diese Diskussionen gab es damals wie heute. Man muss dabei schon immer den Zweck des Potentialausgleichs unterscheiden. Es geht nämlich um die Frage, ob wir vom Schutz-, Funktions- oder Blitzschutzpotentialausgleich reden. Aber lesen Sie selbst:
Potentialausgleich für Konstruktionsteile von PV-Modulen
Potentialausgleich für elektrische Anlagen
Blitz- und Überspannungsschutz für Photovoltaikanlagen
Schutzpotentialausgleich in Anlagen mit PV-Systemen
MfG Michael Muschong
Redaktion “de”
pp12290
Diese Diskussionen gab es damals wie heute. Man muss dabei schon immer den Zweck des Potentialausgleichs unterscheiden. Es geht nämlich um die Frage, ob wir vom Schutz-, Funktions- oder Blitzschutzpotentialausgleich reden. Aber lesen Sie selbst:
Potentialausgleich für Konstruktionsteile von PV-Modulen
Potentialausgleich für elektrische Anlagen
Blitz- und Überspannungsschutz für Photovoltaikanlagen
Schutzpotentialausgleich in Anlagen mit PV-Systemen
MfG Michael Muschong
Redaktion “de”
pp12290