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Praxisfrage

Potentialausgleich in Windenergieanlage

Wir führen Erstprüfungen und wiederkehrende Prüfungen an Windenergieanlagen durch. Der Stahlrohr-Turm besteht je nach Größe aus zwei bis fünf Segmenten, welche zum Zweck des Blitzschutzes mit 4 x 70 mm2 Leitungen an den Segment-Übergängen miteinander verbunden sind. Der gesamte Turm wird über einen Fundamenterder geerdet. Im untersten Segment befindet sich eine Mittelspannungs-Schaltanlage. Das Mittelspannungs-Kabel (meistens 30 kV) wird durch den gesamten Turm in die Gondel zum Trafo geführt. Die gesamte Windenergieanlage wird gemäß BGI 657 als abgeschlossene Betriebsstätte betrachtet. Im Turm befinden sich mehrere pulverlackierte Metall-Schaltschränke zur Signal- und Energieverteilung (Niederspannung). Zudem sind Leuchten der Schutzklasse II installiert. Alle Leitungen und Steckdosen (440 V und 230 V) sind über Leitungsschutzschalter, die Steckdosen zusätzlich zentral über FI-Schutzschalter abgesichert. Die Schaltschränke werden über eine Erdungsleitung (16 mm2) mit der Turmwand verbunden. Schaltschränke und Lampen sind auf Montageplatten aus Aluminium montiert, die dann an die Turmwand geschraubt oder mit Magneten befestigt sind. Kabelbahnen, Gitterrinnen und Kabelleitern, ebenso die Aufstiegsleiter sind ebenfalls an der Turmwand befestigt. Die Aufstiegsleiter bestehen aus Aluminium, Kabeltragsysteme, Geländer und Bodenplatten in der Regel aus verzinktem Stahl. Die zusammengeschraubten Geländer und Bodenplatten sind mit den Stahlträgern verbunden, welche wiederum mit der Turmwand verschraubt sind. Meine Fragen sind nun:

  • Welche Schutzmaßnahmen müssen aus elektrischer Sicht noch getroffen werden?
  • Welche Bauteile, Platten, Gitterrinnen und Leitern müssen über Leitungen mit einer Potentialausgleichsschiene verbunden werden?
  • Müssen wir z. B. die Bodenplatten noch extra über Leitungen miteinander und letzten Endes über eine Leitung mit der Turmwand verbinden?
  • Müssen Montageplatten noch zusätzlich über Leitungen mit der Turmwand verbunden werden, obwohl diese bereits durch die Schraubverbindung mit der Turmwand Verbindung haben? Muss die zusätzliche Verbindung hergestellt werden, wenn dort ein Bauteil der Schutzklasse II montiert wird, oder nur, wenn ich einen »normalen« Schaltschrank darauf montiert habe?
  • Welche Normen sind hier relevant?
  • Inwieweit kommt hier der Faktor Mittelspannung mit ins Spiel?
  • Würde eine Messung des Widerstandes genügen, um nachzuweisen, dass eine leitende Verbindung zwischen z. B. Bodenplatte und Turmwand besteht?
  • Was ist dann der maximale Wert? (bei Prüfungen von Neuinstallationen geht man hier ja meist von 1Ω aus.)
  • Von wo nach wo soll man dann in einem Stahlrohr-Turm messen?
H.M., Schleswig-Holstein

Expertenantwort vom 21.11.2014
Autorenbild
Werner Hörmann

Gelernter Starkstrommonteur und dann viele Jahre als Projektant für Schaltan­lagen und Steuerungen bei Siemens tätig. Aktive Normung in verschiedenen Komitees und Unterkomitees der DKE. Seine Spezialgebiete sind u. a. die Er­richtungsbestimmungen nach DIN VDE 0100 (VDE 0100) – insbesondere Schutz gegen elektrischen Schlag –, die Niederspannungs-Schaltanlagen nach DIN EN 60439 (VDE 0660-500 bis -514) oder das Ausrüsten von elektrischen Maschinen nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1). Werner Hörmann ist Verfasser zahlreicher Beiträge in der Fachzeitschrift »de« sowie Autor diverser Fachbücher.

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