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Praxisfrage

BK-Nachrüstung an älteren Häusern ohne Fundamenterder

Iin mehreren Häusern (Baujahr 1967) einer Eigentümergemeinschaft sollen Haupterdungsschienen gesetzt werden, da der Kabelnetzbetreiber diese im Rahmen der BK-Digitalisierung für seinen Potentialausgleich fordert. Der Kabelnetzbetreiber hat der Gemeinschaft das Angebot unterbreitet, eine Potentialausgleichsschiene zu setzen und alle vorhandenen Ausgleichsleiter auf der Schiene zusammenzuführen. Wir sollen dem Kunden jetzt die gleiche Leistung anbieten. Allerdings müsste nach unserer Ansicht beim Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene zusätzlich in jedem Haus ein Tiefenerder nachgerüstet werden. Denn nach unserer Ansicht ist das gesamte Haus nur noch über das BK-Kabelnetz geerdet, wenn aus irgendeinem Grund der PEN unterbrochen wird. Hier noch einige Informationen zur Anlage:

  • Es ist in keinem der Häuser ein Fundament-Erder bzw. eine HES vorhanden
  • Einspeisung TN-C-Netz bis zu den Wohnungszählern im Stockwerk (Treppenhaus)
  • Einige Wohnungen sind bereits ab dem Wohnungszähler auf TN-C-S modernisiert
  • Der Potentialausgleich der Wasser-/Heizungsrohre wurde im Hausanschlusskasten des EVU am PEN abgegriffen
  • Der Kabelnetzbetreiber hat vor ca. 2 Jahren seine Anschlusskästen über die Erdungsschellen an den Wasserleitungen angeschlossen
Für mich stellen sich jetzt folgende Fragen:
  • Ist die vom Kabelnetzbetreiber angebotenen Variante ohne Erder zulässig?
  • Hätte vor zwei Jahren nicht bereits eine Potentialausgleichsschiene gesetzt werden müssen?
  • Bei welchen Leitungsverbindungen ist der geforderte Widerstandswert zu messen?
  • Würde es ausreichen vom jedem Wohnungszähler zur HES zu messen?
R.W., Baden-Württemberg

Expertenantwort vom 28.10.2013
Autorenbild
Karsten Callondann

Elektroingenieur und seit zwanzig Jahren in der Schadenverhütung tätig. Dabei war und ist er in verschiedenen Positionen für die VdS-Schadenverhütung und den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) tätig. Er ist Mitarbeiter in zahlreichen DKE-Komitees und GDV-Gremien zur Erstellung von VdS-Richtlinien.

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