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Praxisfrage

Potentialausgleich und Überspannungsschutz in Bürogebäude

Wir installieren ein Bürogebäude mit einer ganzen Reihe technischer Einrichtungen auf dem Dach und im Außenbereich. Auf dem Dach gibt es eine große Lüftungsanlage, welche mit einem Kabel NYCWY 4 x 95 / 50 eingespeist wird (Kabelweg ca. 20 m auf dem Dach sowie 30 m im Gebäude). Nach Vorschrift müssen alle Kabel bei Gebäudeein- bzw. austritt mit einen Überspannungsschutz ausgestattet werden, was sich in der Praxis bei solch großen Querschnitten schwer umsetzen lässt. Nach Aussage der Blitzschutzfirma ist es in dem Fall auch möglich, den Überspannungsschutz nicht bei Gebäudeaustritt sondern im Anschlusskasten der Lüftungsanlage auf dem Dach zu setzen. Voraussetzung sei es, dass die Blitzschutzanlage so angelegt ist, dass kein Blitz auf die Lüftungsanlage bzw. den Kabelweg übergreifen kann. Was sagen sie dazu, kann das so ausgeführt werden? Bei den Kabeln mit kleineren Querschnitten ist es zwar gut möglich, den Überspannungsschutz bei Gebäudeeintritt zu setzen. Allerdings hat man dort das Problem, dass natürlich kein Fundamenterderanschluss in der Nähe ist. Diesen müsste man sich erst aus dem Erdgeschoss »heranziehen«, was aber eigentlich die Bedingung eines kurzen Leitungsweges zur Haupterdungsschiene nicht erfüllt. Was wäre hier zu tun? Zum Potentialausgleich hätte ich folgende Fragen: Auf dem Dach werden alle metallischen Konstruktionen wie Lüftungsanlage, Trassen, Rohrleitungen und Gestelle miteinander verbunden. Wie muss jetzt die Zuleitung mit der Erdungsanlage ausgeführt werden, über den Blitzschutzableiter oder über die Haupterdungsschiene im Gebäude? Wenn man die Zuleitung an die Haupterdungs­schiene des Gebäudes anschließt, besteht doch die Gefahr, sich den Blitz direkt ins Haus zu holen. Wenn ich aber die Zuleitung mit der Blitzschutzanlage auf dem Dach verbinde, hätte ich keine Trennung zwischen Erdungsanlage und Blitzschutzanlage – und damit keine Abschirmung des Kabelweges. Dies wäre aber Bedingung für die oben erwähnte Variante für den Überspannungsschutz der Lüftungszuleitung. Spielt das überhaupt eine Rolle? Der Blitzschutz und die Erdungsanlage sind doch sowieso über den Fundamenterder mitein­ander verbunden. Wie ist im Außenbereich mit den metallischen Elementen zu verfahren, welche teilweise sehr weit vom Gebäude entfernt sind, aber auch mit Leitungen aus dem Gebäude versorgt werden? Sind diese auch separat zu erden und mit der Hauptpotentialausgleichsschiene im Gebäude zu verbinden? Auch hier würde man sich doch damit die Überspannung ins Haus holen? Wir haben derartige metallische Elemente an der Schranke, dem Schiebetor, der Zaunanlage, den Lichtmasten, den Säulen für die Sprechanlage und ein Metallgerüst für eine Überdachung. Erdungsanschlüsse sind hier an keinem der Gehäuse vorhanden. Bei den Lichtmasten gibt es nur Anschlüsse für den Schutzleiter der Zuleitung. Reicht das aus? M. K., Sachsen-Anhalt

Expertenantwort vom 14.11.2018
Klaus-Rüdiger Wittek
Klaus-Rüdiger Wittek

Dehn + Söhne

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