Nach DIN VDE 0100-540:2012-06 Abschnitt 543.2.3 dürfen unter anderem Wasserleitungen, Metallrohre, Konstruktionsteile sowie Kabelwannen und Pritschen nicht als Potentialausgleichsleiter verwendet werden. Wie verhält es sich, wenn z.B. aus Brandschutzgründen eine Kabelwanne an mehreren Stellen unterbrochen wird? Darf man diese dann untereinander verbinden oder muss jedes Stück an sich auf eine Potentialausgleichsschiene geführt werden?
In der Praxis verbindet man die Teile häufig einfach mit z.B. 10-mm²-Leitern. Im Anwendungsbereich der VDE 0100-711 gibt es ein ähnliches Problem. Die Traversenkon-struktionen aus Aluminium bestehen oft aus mehreren Einzelstücken, die mittels Konusverbindern und Bolzen verbunden und dann einmal auf den Potentialausgleich geführt werden. Vereinzelt gibt es jedoch Aussagen, dass jede Verbindungsstelle mit einem kurzen Potentialausgleich überbrückt werden muss. Bei größeren Aufbauten mit Traversen von mehreren hundert Metern wäre dies ein immenser Aufwand, da es eine große Anzahl von Einzelabschnitten aus Stücken von drei oder vier Metern gibt.
Messtechnisch gibt es keine Auffälligkeiten bei den Verbindern, die Traversen-Kon-struktion ist auch am Ende niederohmig. Was ist der normative Gedanke hinter der Forderung aus der 0100-540? Geht es darum, Abgriffe von den aufgeführten Teilen zu anderen Betriebsmitteln auszuschließen, da nicht klar erkennbar ist, dass hierüber auch ein Potentialausgleich erfolgt? Oder werden sämtliche Einzelteile bzw. deren Verbindungen der oben aufgeführten Teile als nicht sicher angesehen und alle Verbindungen müssen nochmals gebrückt werden?
B. H., Bayern