Wir betreiben bei uns halbstationäre Stetigförderer im Tagebau. Diese werden im Zuge des Anlagenersatzes erneuert. Bei diesen Bändern gibt es natürlich auch eine elektrische Einrichtung, d.h. Beleuchtung, Anfahrwarnung sowie am Förderer verbaute Schaltkästen und Kabelrinnen mit den Versorgungsleitungen (sowohl IT- als auch TN-Netzform). Jetzt stellt sich bei den Neuanlagen die Frage des notwendigen Schutzpotentialausgleiches und welche Teile dort eingebunden werden müssen. Parallel gibt es natürlich auch noch zusätzliche Schutzziele, z. B. die exponierte Lage des Bandes mit der Gefahr von Blitzeinschlägen.
Generell ist die elektrische Installation über das Schutzleitersystem miteinander verbunden. Zusätzlich gibt es pro Förderer einen Potentialausgleich. Dort wird auch die metallische Hauptkonstruktion des Förderers mit dem Potentialausgleich verbunden. Nun gibt es am Band Bodenstützen oder Befestigungsvorrichtungen für die Laufrollen des Förderers/der Schaltschränke/Kabelrinnen, die durch Lackierung oder bewegliche Verbindungen keine direkte elektrische leitfähige Verbindung mit der Hauptkonstruktion aufweisen. Hier stellt sich uns die Frage, ob man diese trotzdem einbinden soll. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Teile durch einen Fehler der verbauten Kabel und Leitungen ein Potential annehmen können, halte ich z. B. bei den Bodenstützen für gering. Bei den Haltern der Kabelrinne sehe ich dies schon eher als wahrscheinlich an.
Wie kann man hiermit umgehen? Gibt es explizite Vorgaben aus der VDE 0113 oder anderen relevanten Normen.
C.H., Hessen