In einem Doppelhaus im Großraum München wurde von einem Bauunternehmen ein Ringerder in V 4 A als ein gemeinsamer Erder für beide Häuser verlegt. In der Mitte wurde unter der Bodenplatte eine Querverbindung erstellt (damit liegt die Maschenweite unter 20 m). Wir gehen davon aus dass der Erder nicht für einen Blitzableiter geplant wurde. Den Erdübergangswiderstand haben wir mit 28 Ohm gemessen. Vom Bauunternehmen wurde in der Dokumentation als Bodenbeschaffenheit »Kies, trocken« angegeben. Der gemessene Wert scheint für uns so in Ordnung zu sein. Es handelt sich um getrennte Grundstücke und Eigentümer (Vater und Sohn). Nach Angaben des Bauunternehmens wurden weder die Bodenplatten noch die Armierung unterbrochen, sondern in einem Stück für beide Häuser gefertigt. Dies soll laut Bauunternehmen in Bayern so üblich und zulässig sein. Jedes Grundstück erhält vom VNB einen separaten Hausanschluss. Ich habe nun folgende Bedenken: Zunächst entspricht der Erder nicht dem Bild 2 der DIN 18014. Außerdem wurde der Erder vom Bauunternehmen verlegt, welches keine Zulassung als Elektroinstallationsbetrieb hat. Die Arbeiten wurden hier auch von keinem Elektroinstallationsbetrieb überwacht. Nach DIN 18014, Abs. 5.7., ist sicherzustellen, dass alle Anschlussteile untereinander einen Durchgangswert von ≤ 1 Ohm aufweisen. Diese Messung wurde vom Bauunternehmen nicht ausgeführt und kann auch nicht nachgeholt werden. Nach TAB hafte ich – sollte ich die Anlage beim VNB fertig melden – genauso, als wenn ich die Anlage selbst errichtet hätte, obwohl ich vom Erder nur die Anschlussstücke sehen und prüfen kann. Es fällt mir schwer, dem Kunden die Tatsache zu erklären, dass vor 2007 wahrscheinlich jeder Elektriker den Erder abgenommen hätte und mindestens 50% aller Bauvorhaben in Deutschland überhaupt keinen Erder aufweisen. Das Bauvorhaben wird von der e.on versorgt, die dort ein TN-Netz betreibt. Nach telefonischer Auskunft sei dies eine reine Entscheidung des Installationsbetriebs, sagte man mir dort. Was passiert nun z. B. wenn Unfälle auftreten, die auf das Versagen des Erders zurückzuführen sind? Welche Lösung schlagen Sie vor? K.L., Bayern
Problemlösung bei fremd errichteter Erdungsanlage
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