Kurz zu unserem Betrieb: Die Krones AG in Neutraubling bei Regensburg ist führender Hersteller von Maschinen für die Getränkeabfüll- und Verpackungstechnik. Für diese Maschinen stellt Krones auch die elektrische Ausrüstung her. Primäre Grundlage für die Konstruktion und Herstellung der elektrischen Ausrüstung ist DIN EN 60204-1 (Europa). Mit DIN EN 60204-1 wird u.a. auch die im normativen Verweis genannte DIN EN 60439-1 (jetzt ab 11/14 DIN EN 61439-1) mit den darin zutreffenden Teilen angewendet. Die Prüfung der elektrischen Ausrüstung wird nach DIN EN 60204-1, Abs. 18 durchgeführt und protokolliert. Im Prüfumfang ist u.a. die Spannungsprüfung 1000 V AC gemäß Abs. 18.4 enthalten. Ein Zulieferant führt mit uns momentan die Diskussion, dass es von seiner Sicht aus nicht ausreicht, die elektrische Ausrüstung des Schaltschrankes nach DIN EN 60204-1 zu prüfen, sondern seiner Ansicht müsste auch die betriebsfrequente Spannungsfestigkeit gemäß DIN EN 61439-1, Abs. 10.9.2 durchgeführt werden. Diese Prüfung orientiert sich in ihrer Prüfspannungshöhe nach der höchsten vorkommenden Bemessungsisolationsspannung eines Betriebsmittels. Die erforderliche Prüfspannung wird dann nach Tabelle 8 der DIN EN 61439-1 ausgewählt. Unserer Ansicht kollidieren hier nun die DIN EN 60204-1, Abs 18.4 mit der DIN EN 61439-1, Abs. 10.9.2. Es ist uns auch in einigen anderen Zusammenhängen nicht ganz klar, welche Teile der DIN EN 61439-1 in Zusammenhang mit DIN EN 60204-1 angewendet werden sollen/müssen. Der Verwendungszweck der DIN EN 61439-1 enthält u.a. folgende Aussage: »Diese Norm gilt nur, wenn es durch die jeweilige Schaltgerätekombinationsnorm gefordert wird, für Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen: – die für die elektrische Ausrüstung von Maschinen bestimmt sind, unter der Voraussetzung, dass die für diese Zwecke geltenden zusätzlichen Anforderungen erfüllt sind.« Der zweite Teil dieses Satzes fordert, dass bei Anwendung der DIN EN 61439-1 in einer elektrischen Maschinenausrüstung (Schaltschrank) z.B. die geltenden Anforderungen (zusätzlich) von DIN EN 60204-1 erfüllt sein müssen. Die Prüfung der Spannungsfestigkeit nach DIN EN 60204-1, Abs. 18.4 wäre aber dann nicht ‚zusätzlich‘ sondern ‚gegensätzlich‘ zu DIN EN 61439-1, Abs. 10.9.2. Gerne würden wir mehr über das ‚Zusammenspiel‘ der beiden Normen DIN EN 61439-1 und DIN EN 60204-1 erfahren, zumal wir auch gerade an der Formulierung und der Gestaltung des zukünftig verlangten Bauartnachweises arbeiten.
W. M., Bayern