Wir sind ein Krankenhausverbund mit mehreren Standorten und möchten alle Prüfungen im Fachbereich Elektrotechnik neu ausschreiben. Jedoch gibt es leider unterschiedliche Auffassungen, welche Prüfungen notwendig sind, um allen Vorschriften gerecht zu werden. Meine Fragen lauten:
- 1) Welche Prüfungen sind nach DGUV vorgeschrieben und in welchem Zeitabstand?
- 2.) Sind noch zusätzliche Prüfungen vorgeschrieben – z. B. nach VDE 0100 usw.?
- 3) Sachverständigenabnahmen: Gibt es Vorgaben, ob und ggf. wann ein Sachverständiger ein elektrische Anlage abnehmen muss? Wenn ja, wann ist eine ortsfeste elektrische Anlage durch einen Sachverständigen abnahmepflichtig?
- 4) Wann muss ein E-Check durchgeführt werden und wie ist der Zusammenhang zwischen E-Check und Sachverständigen Abnahme?
- 5) Welche Prüfungen sind an stationären Anlagen wie Lüftungsanlagen, Blockheizkraftwerke, Heizungen, Kompressoren usw. vorgeschrieben?
- 6) Wie umfangreich muss die Prüfung erfolgen? Ist es ausreichend den MSR-Schaltschrank zu prüfen oder muss jede Komponente – z. B. Heizungspumpe, Brandschutzklappe usw. – auch geprüft werden?
D. R., Nordrhein-Westfalen
PP24084