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Praxisfrage

Ortsveränderliche Geräte für gewerblichen Gebrauch

In unserem Betrieb verweigern die Prüfer die Prüfung elektrischer Geräte wie z. B. Laptops, die nicht ausdrücklich für den gewerblichen Gebrauch zugelassen sind. Darüber hinaus geben die Hersteller von elektrischen Geräten Hinweise in Ihren Bedienungsanleitungen, ob die Geräte nur für den privaten Hausgebrauch vorgesehen sind oder ob auch eine gewerbliche oder gewerbenahe Nutzung erlaubt ist. Nachfolgend Beispiele solcher Hinweise:

  • »Nutzung in privatem Haushalt: Das Gerät ist für den Gebrauch im Haushalt bestimmt. Es ist nicht für die Verwendung in Umgebungen wie z. B. Personalküchen, Büros, landwirtschaftlichen Betrieben vorgesehen«
  • »Das Gerät ist dazu bestimmt, im Haushalt und ähnlichen Anwendungen verwendet zu werden, nicht jedoch in Werkstatt und
    Produktion«
  • »Dieses Gerät ist zur Nass- und Trockensaugung bestimmt«
  • »Dieses Gerät ist für den industriellen Gebrauch geeignet.«

Aufgrund solcher Herstellervorgaben können wir die Erstprüfung von Elektrogeräten nur noch dann durchführen, wenn der Hersteller der Nutzung in gewerblicher Arbeitsumgebung zustimmt. Liegt dem Gerät keine Bedienungsanleitung bei oder stimmt der Hersteller der Nutzung in gewerblicher Arbeitsumgebung nicht ausdrücklich zu, werden wir die Erstprüfung und damit die Nutzung des Gerätes ablehnen. Können Sie dazu Stellung nehmen, ob es eine solche Einteilung in gewerblich und privat bei elektrischen Geräten überhaupt gibt?

J. E., Rheinland-Pfalz

 

Expertenantwort vom 28.05.2020
Markus Klar
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Markus Klar, LL.M.

EABCon-Ingenieurbüro Klar - Consulting Elektrotechnik-Arbeitsschutz-Betriebsorganisation. Der Berufsausbildung bei der Deutschen Post folgten eine Fortbildung zum Service-Techniker sowie eine Ausbildung zum staatlich geprüften Elektrotechniker. Anschließend studierte er Wirtschaftsingenieurwesen sowie Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Arbeitsrecht als Master of Laws. Er ist sowohl Sicherheitsingenieur (Fachkraft für Arbeitssicherheit) als auch Arbeitssystem-Organisator sowie Organisations-Referent nach REFA und Mitglied im VDE e.V. Langjährig ist er ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Gera, seit 2011 am Landesarbeitsgericht Thüringen. Markus Klar ist als Autor und freiberuflicher Ingenieur mit dem Schwerpunkt rechtssichere Betriebsorganisation, Arbeitsschutz und Elektrosicherheit beratend tätig.

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