In unserem Betrieb verweigern die Prüfer die Prüfung elektrischer Geräte wie z. B. Laptops, die nicht ausdrücklich für den gewerblichen Gebrauch zugelassen sind. Darüber hinaus geben die Hersteller von elektrischen Geräten Hinweise in Ihren Bedienungsanleitungen, ob die Geräte nur für den privaten Hausgebrauch vorgesehen sind oder ob auch eine gewerbliche oder gewerbenahe Nutzung erlaubt ist. Nachfolgend Beispiele solcher Hinweise:
- »Nutzung in privatem Haushalt: Das Gerät ist für den Gebrauch im Haushalt bestimmt. Es ist nicht für die Verwendung in Umgebungen wie z. B. Personalküchen, Büros, landwirtschaftlichen Betrieben vorgesehen«
- »Das Gerät ist dazu bestimmt, im Haushalt und ähnlichen Anwendungen verwendet zu werden, nicht jedoch in Werkstatt und
Produktion« - »Dieses Gerät ist zur Nass- und Trockensaugung bestimmt«
- »Dieses Gerät ist für den industriellen Gebrauch geeignet.«
Aufgrund solcher Herstellervorgaben können wir die Erstprüfung von Elektrogeräten nur noch dann durchführen, wenn der Hersteller der Nutzung in gewerblicher Arbeitsumgebung zustimmt. Liegt dem Gerät keine Bedienungsanleitung bei oder stimmt der Hersteller der Nutzung in gewerblicher Arbeitsumgebung nicht ausdrücklich zu, werden wir die Erstprüfung und damit die Nutzung des Gerätes ablehnen. Können Sie dazu Stellung nehmen, ob es eine solche Einteilung in gewerblich und privat bei elektrischen Geräten überhaupt gibt?
J. E., Rheinland-Pfalz