In unseren Unternehmen werden Nachunternehmer beschäftigt. Bei einem dieser Nachunternehmer stellt sich die Frage, in welcher Tiefe und Bandbreite Elektroarbeiten in der Praxis ausgeführt werden dürfen. Es handelt sich bei der Unternehmensform um eine »Gesellschaft des bürgerlichen Rechts«. Die Belegschaft der Firma besteht aus den beiden Inhabern, die beide die Gesellenprüfung im Elektroinstallateurhandwerk als Ausbildungsabschluss nachweisen. Es werden in der Praxis Elektroinstallationen mit den dazugehörigen Verlege- und Anschlussarbeiten, Umzugstätigkeiten, Prüfungen etc. durchgeführt. Eine Eintragung in ein Installateurverzeichnis eines Energieversorgers besteht nicht. Laut Information der Handwerkskammer ist das Unternehmen mit folgenden Handwerken bzw. Gewerken in der Handwerksrolle bzw. im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbebetriebe eingetragen:
- Elektrotechnikerhandwerk: beschränkt auf die Prüfung elektrischer Geräte und Betriebsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung unter Berücksichtigung der VDE 0701/0702/ VDE 0105 Teil 100 und DGUV Vorschrift 3
- Bodenleger
- Fuger
- Kabelverleger im Hochbau
- Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale)
- Gebäudereinigerhandwerk
- Estrichlegerhandwerk
- Rollladen- und Sonnenschutztechnikerhandwerk
- Betonbohrer und -schneider