Bisher bin ich davon ausgegangen, dass eine Berechnung des Stromverbrauchs und die Berücksichtigung der Häufung und Umgebungstemperatur ausreichen, um eine Vorsicherung zu bestimmen. In den Herstellerangaben wird auch darauf hingewiesen, dass ein Leitungsschutzschalter C16 A/3pol. für 11 kW ausreicht. Geht man von ungünstigen Verhältnissen und einer Leitungslänge von 10 m aus, würde eine Leitung mit 4 mm² Querschnitt in meinen Augen ausreichen.
In der DIN 18015-1:2020-05 Abs.: 5.3.2 steht, dass man eine 5-adrige Leitung verlegen muss, die mit einem Strom von mindestens 32 A belastet werden kann. Auf diesen Umstand machte mich ein Kollege aufmerksam. Dies würde folglich bedeuten, gleichgültig ob die Wallbox 11 kW oder 22 kW hat, dass ich eine Leitung mit 6 mm² verlegen muss. Lag ich bisher falsch mit meinen Berechnungen?
U. K., Baden-Württemberg