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Praxisfrage

Querschnittserhöhung durch Parallelschaltung

Ich wurde von einer Kommune beauftragt einen örtlichen Skilift auf die elektrische Sicherheit zu überprüfen. Bei der stichprobenartigen Sichtprüfung fielen mir einige Fehler auf. Bei genauerer Betrachtung fand ich heraus, dass von der Bergstation zur Talstation 2 Stück NYY-J 5x6 mm² Kabel auf 350m Länge verlegt wurden. Eines als Direktverbindung von Berg- zu Talstation. Das zweite Kabel wurde über die Flutlichtmasten "geschliffen" und die auf den Masten befindlichen einphasigen Flutlichtstrahler damit versorgt. Bei genauerer Betrachtung, Berechnung und Messung, kam ich auf das Ergebnis, dass ein Spannungsfall von ca. 11% bei einer Absicherung mit 16A vorherrscht (abgesehen davon wurde die Leitung mit 25A abgesichert). Die Leitungen verzweigen sich danach noch weiter und am schlechtesten Punkt werden Sage und Schreibe 25% Spannungsfall erreicht, dies ist jedoch nicht Bestandteil der Frage. Die Frage ist nun: Ist es normativ erlaubt, die beiden Leitungen eins zu eins parallel zu schalten? Somit würde sich ein Querschnitt von 12mm² ergeben und man könnte zumindest eine Absicherung dieser Leitung mit 10A erreichen. Dies würde für die Talstation ausreichen. Dafür würde die zweite Leitung für die Flutlichtmasten mittels Erdmuffen direkt verbunden, so dass keine Abnehmer mehr auf dem Zwischenstück der Anlage vorhanden sind. Leider kann ich keine Norm für eine Querschnittserhöhung finden.

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