Ich wurde von einer Kommune beauftragt einen örtlichen Skilift auf elektrische Sicherheit zu überprüfen. Bei der stichprobenartigen Sichtprüfung fielen mir einige Fehler auf. Bei genauerer Betrachtung fand ich heraus, dass von der Bergstation zur Talstation zwei Kabel NYY-J 5 x 6 auf 350 m Länge verlegt wurden. Eines als Direktverbindung von der Berg- zur Talstation. Das zweite Kabel wurde über die Flutlichtmasten »geschliffen« und auf diese Weise die auf den Masten befindlichen einphasigen Flutlichtstrahler versorgt. Bei genauerer Betrachtung, d. h. Berechnung und Messung, kam ich zum Ergebnis, dass hier ein Spannungsfall von ca. 11 % bei einer Absicherung mit 16 A vorherrschen würde.
Tatsächlich wurde die Leitung jedoch sogar mit 25 A abgesichert. Die Leitungen verzweigen sich danach noch weiter und am schlechtesten Punkt werden sage und schreibe 25 % Spannungsfall erreicht. Dies ist jedoch nicht Bestandteil meiner eigentlichen Frage. Die Frage ist nun: Ist es normativ erlaubt, die beiden Leitungen 1:1 parallel zu schalten? Somit würde sich ein Querschnitt von 12 mm2 ergeben und man könnte zumindest eine Absicherung dieser Leitung mit 10 A erreichen. Dies würde für die Talstation ausreichen. Dafür würde die zweite Leitung für die Flutlichtmasten mittels Erdmuffen direkt verbunden, so dass keine Abnehmer mehr auf dem Zwischenstück der Anlage vorhanden sind. Leider kann ich keine Norm für eine Querschnittserhöhung finden.
M. P., Bayern