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Praxisfrage

RCD bei Wechselrichter und Überschusseinspeisung

Bezüglich der passenden RCD-Typen in Verbindung mit PV-Anlagen bzw. Wechselrichtern hat »de« schon diverse Praxisfragen beantwortet und für mehr Klarheit gesorgt. Jedoch blieben meine folgenden Fragen bisher unbeantwortet. Im Allgemeinen sind durch DIN VDE 0100-712 RCDs des Typs B gefordert – sofern es keine anderen Vorgaben des Wechselrichterherstellers gibt. Da diese einen wesentlichen Aufpreis zum typischen Typ A RCD aufweisen, wird die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung im TN-Netz auch hin und wieder weggelassen – mit dem Argument, dass dieser für die Einhaltung der Abschaltbedingungen bei fest angeschlossenen Geräten nicht gefordert sei.

Durch das Weglassen der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung des Wechselrichters könnte man zwar vermeiden, dass eine RCD des falschen Typs aufgrund von Sättigungseffekten nicht (rechtzeitig) auslöst. Allerdings besteht ja theoretisch die Möglichkeit, dass der produzierte Strom bzw. ein etwaiger Gleichstromfehler andere Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in der bereits bestehenden Anlage in Ihrer Funktion beeinträchtigt – Stichwort: Sättigung usw. Außerdem kann ein solcher Fehler durch den nicht verbauten RCD nicht (rechtzeitig) erkannt werden.

Diesen Überlegungen folgend, stellt sich auch die Frage, ob eine RCD des Typs B mit einem Bemessungsfehlerstrom >30mA zur Absicherung eines Wechselrichters überhaupt zulässig ist. Bei einer 300 mA-RCD des Typs B kann z. B. vereinfacht gesprochen ein glatter Gleichstromfehler von bis zu 150 mA fließen, bevor dieser auslöst. Dies kann im Zweifel genug sein, um andere 30 mA-RCDs in ihrer Funktion zu beeinträchtigen. Dadurch wäre ggf. die Sicherheit von anderen Stromkreisen nicht mehr gewährleistet.

Müsste man hier normativ gesehen zusätzlich zwischen einer Überschuss- bzw. einer Volleinspeisung unterscheiden? Insbesondere bei einer Überschusseinspeisung greift man ja i. d. R. in eine existierende Anlage ein, die in der Praxis oftmals diverse RCDs des Typs A mit 30 mA Bemessungsfehlerstrom verbaut hat. In letzter Konsequenz müsste man diese allesamt tauschen, sofern man annimmt, dass der Wechselrichter glatte Gleichstromfehler produziert, welche von der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung des Wechselrichters selbst nicht abgeschaltet werden. Dies erscheint dann wenig praxisnah.

K. B., Bayern

Expertenantwort vom 30.11.2023
Autorenbild
Günter Grünebast

Verantwortlich für Normung und Prüfung sowie stellvertretender Entwicklungsleiter bei der Firma Doepke Schaltgeräte, Norden.

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