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Praxisfrage

RCD vor DC-Ladestationen für E-Fahrzeuge?

In unserem Unternehmen sollen für unser Betriebspersonal an ausgewählten Stand­orten E-Schnellladestationen bzw. DC-Ladestationen aufgebaut werden. Die Nutzung durch Betriebsfremde ist ausgeschlossen und nicht zulässig. Die Versorgung der Ladestationen erfolgt aus firmeneigenen Transformatoren (Netzform TN-C bzw. TN-C-S).

Nun kam die Frage auf, ob analog zu AC-Ladestationen eine vorgelagerte RCD – wie nach DIN VDE 0100-722 gefordert – installiert werden muss. Dies wird befeuert dadurch, dass der Hersteller der Ladestationen (Fa. ­Alpitronic, Produktgruppe Hypercharger) in seiner Betriebs- und Installationsanleitung nur ziemlich allgemein gehaltene Formulierungen verwendet, z. B. für das HYC 50: »Dieses Produkt kann einen Gleichstromfehlerstrom > 6 mA verursachen. Wenn eine Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD) zum Schutz vor elektrischen Schlag verwendet wird, so ist auf der Versorgungsseite ein RCD des Typs B oder B+ zu verwenden. Es wird ein IΔN = 100 mA empfohlen.« In einer Anleitung zu einer alternativen Produktvariante heißt es noch lapidarer: »Falls ein Fehlerstromschutzschalter (RCD) verbaut wird, wird ein Typ B empfohlen«. Die Nachfrage beim Hersteller ergab leider keine Konkretisierung. Aus den Schaltbildern der betreffenden Ladestationen HYC 50 / HYC 150-300 geht hervor, dass am DC-Ausgang eine Isolationsüberwachungs-Einrichtung (als »IMD« oder »< R« bezeichnet) vorhanden ist. Diese wirkt auf die entsprechenden Schaltorgane auf der DC-Seite.

Ferner soll laut den Anleitungen eine galvanische Trennung zwischen AC- und DC-Seite gegeben sein. Die DC-Seite würde also als IT-Netz betrieben, mit automatischer Abschaltung bei Unterschreitung eines definiertes Isolationswertes. Da auf der AC-Seite ein Festanschluss mit Strömen > 72 A (50 kW) vorliegt und keine AC-Steckvorrichtungen vorhanden sind, wäre m. E. keine RCD nach DIN VDE 0100-410 erforderlich. In der Norm DIN EN 61851-23 (VDE 0122-2-3) für DC-Ladestationen wird nur gefordert, dass steckbare DC-Ladestationen für E-Fahrzeuge, die mittels genormter Stecker und Steckdosen an das AC-Versorgungsnetz angeschlossen werden, mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen vom Typ A kompatibel sein müssen.

Eine Forderung für fest installierte DC-Ladestationen kann ich hier nicht erkennen. Können Sie hier Licht ins Dunkel bringen?

H. W., Bayern

Expertenantwort vom 23.02.2024
Autorenbild
Günter Grünebast

Verantwortlich für Normung und Prüfung sowie stellvertretender Entwicklungsleiter bei der Firma Doepke Schaltgeräte, Norden.

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