In unserem Unternehmen sollen für unser Betriebspersonal an ausgewählten Standorten E-Schnellladestationen bzw. DC-Ladestationen aufgebaut werden. Die Nutzung durch Betriebsfremde ist ausgeschlossen und nicht zulässig. Die Versorgung der Ladestationen erfolgt aus firmeneigenen Transformatoren (Netzform TN-C bzw. TN-C-S).
Nun kam die Frage auf, ob analog zu AC-Ladestationen eine vorgelagerte RCD – wie nach DIN VDE 0100-722 gefordert – installiert werden muss. Dies wird befeuert dadurch, dass der Hersteller der Ladestationen (Fa. Alpitronic, Produktgruppe Hypercharger) in seiner Betriebs- und Installationsanleitung nur ziemlich allgemein gehaltene Formulierungen verwendet, z. B. für das HYC 50: »Dieses Produkt kann einen Gleichstromfehlerstrom > 6 mA verursachen. Wenn eine Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD) zum Schutz vor elektrischen Schlag verwendet wird, so ist auf der Versorgungsseite ein RCD des Typs B oder B+ zu verwenden. Es wird ein IΔN = 100 mA empfohlen.« In einer Anleitung zu einer alternativen Produktvariante heißt es noch lapidarer: »Falls ein Fehlerstromschutzschalter (RCD) verbaut wird, wird ein Typ B empfohlen«. Die Nachfrage beim Hersteller ergab leider keine Konkretisierung. Aus den Schaltbildern der betreffenden Ladestationen HYC 50 / HYC 150-300 geht hervor, dass am DC-Ausgang eine Isolationsüberwachungs-Einrichtung (als »IMD« oder »< R« bezeichnet) vorhanden ist. Diese wirkt auf die entsprechenden Schaltorgane auf der DC-Seite.
Ferner soll laut den Anleitungen eine galvanische Trennung zwischen AC- und DC-Seite gegeben sein. Die DC-Seite würde also als IT-Netz betrieben, mit automatischer Abschaltung bei Unterschreitung eines definiertes Isolationswertes. Da auf der AC-Seite ein Festanschluss mit Strömen > 72 A (50 kW) vorliegt und keine AC-Steckvorrichtungen vorhanden sind, wäre m. E. keine RCD nach DIN VDE 0100-410 erforderlich. In der Norm DIN EN 61851-23 (VDE 0122-2-3) für DC-Ladestationen wird nur gefordert, dass steckbare DC-Ladestationen für E-Fahrzeuge, die mittels genormter Stecker und Steckdosen an das AC-Versorgungsnetz angeschlossen werden, mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen vom Typ A kompatibel sein müssen.
Eine Forderung für fest installierte DC-Ladestationen kann ich hier nicht erkennen. Können Sie hier Licht ins Dunkel bringen?
H. W., Bayern