Ich wurde beauftragt, in einem größeren landwirtschaftlichen Betrieb mit Mastschweinehaltung eine Wiederholungsprüfung der elektrischen Anlage nach DIN VDE 0105 durchzuführen. Erstprüfungsprotokolle sind teilweise vorhanden, allerdings habe ich noch diverse Fragen zur Beurteilung folgender so vorgefundener Sachverhalte:
- Schutz der Zuleitungen: Meiner Meinung nach müssen Zuleitungen zu Unterverteilungen durch eine RCD mit einem Bemessungsfehlerstrom nicht größer als 300 mA in selektiver Ausführung abgesichert werden, sofern diese nicht erd/- kurzschlusssicher verlegt sind (s. auch VdS 2067). Im Beitrag »Verteilerausführung in landwirtschaftlichen Betriebsstätten« in »de« 3.2018 schreiben Sie, Herr Ziegler, in einer ähnlichen Praxisfrage, dass es laut DIN VDE 0100-705 keine derartige Verpflichtung gibt, der VdS fordert aber genau das. Liege ich hier richtig, bzw. wie definiert man eine erd- oder kurzschlusssichere Verlegung?
- Schutz der PV-Anlage: Teilweise wurden von PV-Errichterfirmen NYY-J-Erdkabel im Dachraum des Stalles von der Trafostation zu den Wechselrichtern verlegt – ohne RCDs. Meiner Meinung nach ist dies nicht in Ordnung, denn auch hier sehe ich laut VdS 2067 die Verpflichtung, eine RCD mit 300 mA Fehlerstrom einzubauen. An welchem Montageort sollte die RCD dann nachgerüstet werden?