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Praxisfrage

RCDs für neu hinzugefügte Steckdosen – Zusatzanfrage

Ich beziehe mich auf den Beitrag »RCDs für neu hinzugefügte Steckdosen?« in »de« 7/2010, S. 26. In den vergangenen Jahren musste ich lernen, dass in unseren DIN-VDE-Normen jeweils Schutzziele formuliert werden und es natürlich dem Fachmann vor Ort obliegt, für jeden einzelnen Fall den Lösungsweg zu finden, um dieses Ziel zu erreichen. Es geht mir das Schutzziel der Forderung für Steckdosen bis 20A Nennstrom, einen zusätzlichen Schutz durch Fehlerstromschutzschalter mit Bemessungsdifferenzströmen von max. 30mA einzubauen. Nach meinem Verständnis wird damit dem Umstand Rechnung getragen, dass häufig von Laien an diesen Steckdosen arglos Geräte betrieben werden, die ihre elektrische Sicherheit nicht oder nicht mehr aufweisen. Wenn das so ist, dann erreiche ich dieses Schutzziel jedoch nicht damit, wenn ich in einem Raum – schlimmer noch: direkt nebeneinander – alte Steckdosen ohne und neue mit FI-Schutzschalter installiere. Wie wird sich der Laie verhalten? Nehmen wir an, er benutzt ein Betriebsmittel mit einem Defekt. Sein Wasserkocher weist z.B. einen unzulässig hohen Ableitstrom auf. Er steckt dieses Gerät zunächst in die neue Steckdose mit integriertem FI-Schutzschalter, worauf dieser auslöst. Dann versucht er es an der alten Steckdose ohne Fehlerstromschutzschalter und hier scheint alles in Ordnung zu sein. Er wird kurz über den Elektriker schimpfen, der wieder einmal Mist gebaut hat, und bedenkenlos seinen defekten Wasserkocher weiter betreiben. Gerade dieser Arglosigkeit sollte doch durch die veränderte DIN VDE 0100-410 entgegengewirkt werden. Hier wird das Schutzziel also nach meiner Auffassung nicht erreicht. Auch wenn, streng genommen, neue und veränderte Vorschriften nur für neue Anlagen bzw. Anlagenteile gelten, darf doch die Empfehlung zur Auslegung dieser Normen nicht das Ziel verfehlen. Immer wieder muss ich feststellen, dass viele Kollegen in unserem Handwerk zuerst an die Schonung des Geldbeutels ihrer Kunden denken, anstatt an die eigene Verantwortung und Haftung im Schadensfall, wenn die Sicherheit der elektrischen Anlage mangelhaft ist. Das kann nicht meine Auffassung sein. Gern verzichte ich auf einen Auftrag, der mich nötigen soll, diese gefährlichen Kompromisse einzugehen. Könnten Sie hierzu Stellung nehmen? C. J., Berlin

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