Liebe Leser der Fachzeitschrift »de«,
So kompliziert braucht man es sich ja gar nicht zu machen, denn im Normalfall gilt ganz einfach DIN-VDE 0100-410. Davon kann in (ganz wenigen Ausnahmen) abgewichen werden.
Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich auch einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:
Außerdem möchten wir auf die Verlautbarung »DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 – 411.3.3 Zusätzlicher Schutz für Endstromkreise für den Außenbereich und Steckdosen vom 15.05.2009«. Hier ein Zitat daraus: »Im gewerblichen und industriellen Bereich kann es nach Auffassung des UK 221.1 gemäß Abschnitt 2.3 von VDE 0022:2008-08 vertretbar sein, dass von den normativen Festlegungen der DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 abgewichen wird, wenn durch Planer/Auftraggeber und Errichter einer elektrischen Anlage im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ein anderer mindestens gleichwertiger Schutz sichergestellt wird. Das durch das Arbeitsschutzgesetz vorgegebene Schutzziel muss nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) auch während der Betriebsphase dauerhaft sichergestellt sein.«(siehe www.dke.de -> Service -> Installationstechnik -> Verlautbarung ...)
Mit freundlichen Grüßen
Michael Muschong, Redaktion »de«
PP14039