Wir bekommen regelmäßig Anfragen für die Installation von Wallboxen. Nach Recherchen und Gesprächen mit befreundeten Elektrikern. Sind wir jetzt auf folgendem Stand:
- Bei einer Wallbox bis 12 kW besteht Meldepflicht, ab 12 kW dann Genehmigungspflicht.
- Der Leitungsquerschnitt sollte nach Berechnung wegen der Dauerlast mindestens eine Querschnittsstufe höher gewählt werden.
- Je Wallbox ist eine eigene Absicherung und eine eigene RCD notwendig.
- Es ist eine RCD Typ B zu wählen, wenn die Box nicht selbst über eine Gleichstromfehlererkennung verfügt.
- Es ist eine allpolige Abschaltung bei der Sicherung erforderliche (also kein Neozed-Element erlaubt).
- Es ist ein zusätzlicher Überspannungsschutz für Wallboxen im Außenbereich erforderlich.
- In vorhandenen Bestandsanlagen ist Folgendes nachzurüsten: Überspannungsschutz Typ 1 in HV und ein SLS 35A vor der Zähleranlage (falls vorhanden, herunterstufen für den Schutz der elektrischen Anlage – da dort von Dauerlast ausgegangen wird; hier stellt sich dann die Frage, was wenn die Kundenanlage mit einem SLS 35A vorgesichert wird, aber über Durchlauferhitzer verfügt. Wird dort dann mit einem Lastabwurfrelais gearbeitet oder mit einer anderen Art des Energie-Management um das Laden eines E-Fahrzeugs umzusetzen?
- Bei einer Leistung von 22 kW – z. B. eine große Wallbox 22 kW oder zwei Wallboxen von je 11 kW muss die Verdrahtung der Zähleranlage auf 16 mm2 heraufgestuft werden und dort ein 50-A-SLS Schalter errichtet werden. Dies wäre ja auch evtl. eine Lösung für das zuvor erwähnte Durchlauferhitzer-Problem.
Sind die zuvor aufgeführten Angaben richtig? Haben wir bei den Recherchepunkten noch etwas vergessen, was bei der Installation einer solchen Ladevorrichtung wichtig ist? Zurzeit sind in unserem Einzugsgebiet die unterschiedlichsten Angebotsvarianten unterwegs. Wir würden unseren Mitbewerbern gerne eine klare Liste vorlegen, um Ungleichheiten in den Angeboten zu beseitigen und sichere Kundenanlagen zu gewährleisten.
A. B., Nordrhein-Westfalen