Ich beziehe mich auf das Praxisproblem »Risikoanalyse bezüglich AFDDs« in »de« Ausgabe 11.2023. Mit dieser Antwort haben wir in unserer Firma allerdings ehrlich gesagt so unsere Probleme. Wir sehen uns als Meister der Energie- und Gebäudetechnik definitiv überfordert damit, für ein Gebäude eine vollumfängliche Risiko- und Sicherheitsbewertung durchzuführen, vor allem für den baulichen Bereich. Aber auch die organisatorischen Maßnahmen können wir mit unserer Ausbildung doch niemals abschließend sauber beurteilen, oder? Hier begeben wir uns aus juristischer Sicht doch eher in Gefahr, wenn wir Dinge beurteilen und unterschreiben, die wir gar nicht beurteilen können. Wir sehen definitiv nicht, dass das von Ihnen empfohlene Vorgehen zum juristischen Schutz des Elektrikers beiträgt.
Als Beispiel betrachten Sie bitte den Vordruck für die Risikobewertung des ZVEH (Bild), online herunterladbar unter: https://www.zveh.de dort weiter via Märkte & Themen → Technik und Normung → Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung (AFDD) → Anwendungsgerechtes Beispiel einer Sicherheits- und Risikobewertung anhand der Methodik einer FMEA.
Nach unserem Empfinden kann man hier mit dem Einsatz von AFDDs beruhigt unter Punkt 2. das Kreuz hinter »Allgemeiner Einsatz von AFDD« setzen und somit zu Punkt 4.2 überspringen – ohne die organisatorische sowie bauliche Betrachtung durchzuführen. Unter 4.2. nochmals ein Kreuz und die Sache ist erledigt. Sehen Sie das tatsächlich anders oder liegt hier ein Missverständnis vor? Mir ist die Klärung dieser seit Jahren unsicheren Sache wirklich ein Anliegen.
S. M., Bayern