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Praxisfrage

Rückfrage zu Praxisproblem Balkon-PV-Kleinanlage: RCD vor Einspeisesteckdose vom 19.09.22

Hallo, im Praxisproblem "Balkon-PV-Kleinanlage: RCD vor Einspeisesteckdose?" vom 19.09.22, wird in der Expertenantwort u.a. folgende Aussage getroffen: "Einfache Haushaltssteckdosen sind für den Anschluss einer Mini-PV-Anlage in Deutschland nicht zulässig." des Weiteren wird auf den Leitfaden der DKE »Mini-PV-Anlage: Strom auf dem eigenen Balkon erzeugen« verwiesen. In diesem Leitfaden steht bezüglich der Einspeisevorrichtung folgendes: Norm legt ausschließlich Schutzziele fest, nicht die technische Konstruktion "Eine Energiesteckvorrichtung besteht immer aus einem Stecker und einer Steckdose. Stecker und Steckdose müssen so konstruiert sein, dass berührbare Steckerstifte in nicht gestecktem Zustand nicht unter Spannung stehen. Für eine Energiesteckvorrichtung verweist DIN VDE V 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1) exemplarisch auf DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1). Werden die in der Norm DIN EN 61140 (VDE 0140-1) aufgeführten Schutzziele erreicht, sind aber auch andere technische Lösungen zulässig." weiter heisst es: "Beispiel für eine alternative Energiesteckvorrichtung Ein typischer Haushaltsstecker erfüllt als solcher nicht die aufgeführten Schutzziele der Norm DIN EN 61140 (VDE 0140-1)! Würde dieser Haushaltsstecker beispielsweise aber über eine Plastikvorrichtung verfügen, die beide Steckerstifte verdeckt und sich manuell nicht zusammenschieben lässt, sondern erst dann, wenn der Stecker in der Steckdose einrastet, wären die Anforderungen der Norm erfüllt, denn die möglicherweise noch unter Spannung stehenden Steckerstifte können im nicht gesteckten Zustand nicht berührt werden." ----- Die VDE AR-N4105 vom Nov. 2018 beschreibt für den Anschluss einer solchen Anlage nur: "5.5.3 Steckerfertige Erzeugungsanlagen Für steckerfertige Erzeugungsanlagen gilt neben den in dieser VDE-Anwendungsregel formulierten Anforde- rungen DIN VDE V 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1). Wird eine steckerfertige Erzeugungsanlage über eine vorhandene, spezielle Energiesteckdose (z. B. nach VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1)) angeschlossen und ist ein Zweirichtungszähler auf dem zentralen Zählerplatz vorhanden, dürfen im Inbetriebsetzungsprotokoll E.8 die Unterschrift des Anlagenerrichters und die Angaben zum Anlagenerrichter entfallen. Ein Lageplan ist in diesem Fall nicht notwendig. Dies gilt nur bis zu einem SAmax ≤ 600 VA je Anschlussnutzeranlage." ----- Fragestellung: Dieser Leitfaden wird momentan oft herangezogen und es ist die Meinung vieler, dass eine gewöhnliche Haushalts-Schuko-Steckdose als Einspeisevorrichtung zulässig sei, da sie in Verbindung mit dem NA-Schutz des Balkon PV Mikrowechselrichters eben doch eine, wie im Leitfaden genannte "andere technische Lösung" darstellt, die alle Schutzziele erreicht. Wie bewerten Sie diese Aussage? Wird durch den NA-Schutz, der die PV Anlage in unter 0,2s Spannungsfrei schalten muss, das Schutzziel erreicht? Ist hierzu in der VDE Vornorm 0100-551-1 vielleicht genaueres geregelt? Sonnige Grüße T.S. aus Mainz

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Expertenantwort vom 04.01.2023
Autorenbild
Dipl.-Ing. (FH) Michael Muschong

Fachredakteur »de«

Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”,

Ich möcht zunächst den Leitfaden der DKE empfehlen, auf dem das Thema sehr neutral und unter Berücksichtigung aller normativen Aspekte behandelt wird, siehe: Mini-PV-Anlage: Strom auf dem eigenen Balkon erzeugen – nachhaltig und für jeden möglich.

Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich außerdem einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:

Der Kampf um den Schukostecker

Faktencheck vom Normungsexperten – Bewertung der geläufigen Behauptungen von Befürwortern steckerfertiger Kleinst-Photovoltaik-Anlagen

Faktencheck vom anderen Normungsexperten – Balkonkraftwerke in der Diskussion

Neue Regeln zum Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen

Mit freundlichen Grüßen
Michael Muschong, 
Redaktion “de”

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