Wir werden als Planungsbüro mit der Sanierung von Hochwasserschäden im Ahrtal beauftragt bzw. sollen den Sanierungsaufwand für Versicherungen ermitteln und koordinieren. Es handelt sich hierbei größtenteils um Gebäude aus den 1960er Jahren, welche bezüglich der Elektroinstallation noch auf den Stand der 1960er Jahre sind, d.h. die Zähleranlagen und Unterverteilungen befinden sich in den Treppenhäusern. Die Häuser haben, wie ja in den Nachrichten gut zu erkennen war, meist bis zum 1. Obergeschoss Totalschaden erlitten, was die Haustechnik betrifft.
Der Energieversorger hat schon durchblicken lassen, dass neue Zähleranlagen nach den aktuellen TAB und Vorschriften zu errichten sind. Damit ist das Treppenhaus tabu. Das gleiche gilt demnach auch für Unterverteilungen der betroffenen Stockwerke.
Jetzt ist aber die Frage aufgekommen, wie ist mit den Unterverteilungen in den Treppenhäusern zu verfahren? Es gibt in höher gelegenen Stockwerken Unterverteilungen, die nicht zu Schaden gekommen sind, also nicht erneuert werden müss(t)en. Können diese im Treppenhaus verbleiben, obwohl in tiefergelegenen Stockwerken die Unterverteilungen nach aktuell gültigen Vorschriften errichtet wurden? Beispielhaft möchte ich hier den Brandschutz nennen, welcher die Errichtung von Unterverteilungen in Treppenhäuser nicht gerade begünstigt.
L. S., Rheinland-Pfalz