Die Notstromversorgungsanlage in einem Feuerwehrgerätehaus wurde im Jahr 1996 aufgebaut, installiert und in Betrieb genommen. Ein dauerhafter Parallelbetrieb von Notstromaggregat mit Normalnetz ist nicht vorgesehen. Der Anschluss des Notstromaggregats an das NS-Versorgungsnetz des Betriebsgeländes stellt sich wie folgt dar:
- Abgehend von der Niederspannungshauptverteilung (NSHV) zu der jeweiligen Niederspannungsunterverteilung (NSUV) in der Peripherie, sind 4-adrige Hauptzuleitungen verwendet worden (TNC–Netz).
- Die Trennung des PEN–Leiter in einen eigenständigen N- und einen PE-Leiter (TNS-Netz) wurde jeweils an der jeweiligen NSUV vorgenommen.
- Erst abgehend von der jeweiligen NSUV stellt sich das Versorgungsnetz als TNS–Netz dar.
- Das Notstromaggregat wurde 1996 zum Errichtungszeitpunkt an die NSHV angebunden; der Anschluss wurde hier als TNC–Netz mit allpoliger Umschalteinrichtung (3 Phasen einschl. PEN-Leiter) realisiert.
Es stellen sich folgende Fragen:
- Ist der Anlagenaufbau mit über Schütz geschaltetem PEN-Leiter im NEA-Schrank zulässig?
- Muss der PEN-Leiter fest verdrahtet werden?
- Was ist der Hintergrund der Aussage in der VDN-Richtlinie Notstromaggregate unter Punkt 3.2, der besagt, dass mit Zustimmung des VNB auf die allpolige Schaltung (somit auch Schaltung des PEN–Leiters, da der Anschluss als TNC-Netz ausgeführt worden ist) verzichtet werden kann, wenn eine einwandfreie Trennung des PEN-Leiters aufgrund von Vermaschung von Erdungen und Potentialausgleichsleitungen nicht realisierbar ist.
- Worin bestehen die Gefahren für das VNB-Netz und /oder ggf. die Kundenanlage?
- Unter welchen Umständen muss die Anlage heute auf TN-S umgebaut werden?
B. K., Bayern