Für ein sogenanntes »Zugehöriges eigensicheres Betriebsmittel« nach IEC/EN60079-11 ist bei Anschluss an einen SELV-Stromkreis eine »Common mode voltage« (Um) und eine »Differential mode voltage« (Ur) einzuhalten, für die das Gerät ausgelegt ist. Die Ex-Schutznorm selbst gibt keine Hinweise, wie dies zu bewerkstelligen ist. Anscheinend verlässt man sich darauf, dass bei SELV-Stromkreisen keine Common-mode-Spannung auftritt (verstärkte Isolation zwischen Primär- und Sekundär-Stromkreis soll Common-mode-Spannung unterbinden). Meiner Meinung nach führen in Industrieumgebungen zu erwartende (AC-)Einkopplungen primär- und sekundärseitig ggf. zu größeren Spannungen gegen Erde. Diese könnten durch Filterkapazitäten bzw. spannungsbegrenzende Bauteile (z. B. Varistoren oder Tranzorbdioden) limitiert werden. Bei PELV-Versorgung stellt sich dieses Problem nicht, da Um nicht größer werden kann als Ur.
Meine Frage lautet nun: Ist eine Begrenzung der Gleichtaktspannung gegen Erde bei Netzteilen mit SELV-Ausgängen wirklich inhärent gegeben? Müssen anderenfalls – wie von mir vermutet – zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden? Ich gehe nämlich nicht davon aus, dass die erforderliche verstärkte Isolation des Netzteils hierfür ausreicht. Die Kopplungskapazitäten zwischen Primär- und Sekundärkreis reichen ja Einkopplungen auf der Primärseite an die Sekundärseite ohne weitere Maßnahmen 1:1 weiter. Wäre z. B. der Einsatz von Überspannungsschutzklemmen BXT ML4 BE 24 (Fa. Dehn) oder MCZ OVP TAZ Diode 24 V DC (Fa. Weidmüller) für SELV-Stromkreise zulässig?
M. B., Baden-Württemberg