Die VDE-AR-E 2100-712 beschreibt Maßnahmen zum Schutz der Feuerwehr im DC-Bereich von Photovoltaikanlagen. Hiernach dürfen keine Gleichstromleitungen »ungeschützt« im Gebäude verlegt werden. Laut VDE-AR kann als Schutz z. B. ein Feuerwehrschalter oder die Unterputzverlegung als Schutz zum Einsatz kommen. Als einfachste Maßnahme darf die Installation des Wechselrichters sogar direkt am Gebäudeeintritt (≤ 1 m) erfolgen. In der VDE-AR steht, dass einzelne Maßnahmen dieser Art zwischen Planer, Errichter und Betreiber vereinbart werden können. Dabei sind Gebäudebauart, Nutzung, Menschenansammlungen im Gebäude, unersetzbare Güter usw. zu berücksichtigen. Für mich liest sich das so, dass die VDE-AR nicht verpflichtend eingehalten werden muss, sondern eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden muss, aus deren Ergebnis sich dann die Notwendigkeit der Einhaltung bestimmter Maßnahmen der VDE-AR ergibt. In der Praxis ist der Betreiber der PV-Anlage (bzw. der Gebäudeeigentümer) üblicherweise mit einer Gefährdungsbeurteilung überfordert und benötigt hier fachliche Hilfe, welche er von seinem PV-Planer bzw. Installateur erwartet. Da wir die Maßnahmen der VDE-AR grundsätzlich für sinnvoll erachten und um unserem Qualitätsanspruch zu genügen, diskutieren wir die VDE-AR grundsätzlich mit unseren Kunden und finden oft eine gute Lösung. Meist ist das die Verlegung der DC-Leitungen außen am Haus und Montage des Wechselrichters am Gebäudeeintritt. Teilweise auch ein Feuerwehrschalter, wenn die Kabel unbedingt durchs Haus sollen/müssen. Es gibt jedoch auch Kunden, die wissen wollen, ob die VDE-AR nun vorgeschrieben ist. Hintergrund ist in solchen Fällen oft der finanzielle Mehraufwand. Folgende Stichpunkte aus der Praxis will ich noch hinzufügen:
- Der Wechselrichter kann nicht immer direkt am Gebäudeeintritt montiert werden, da teilweise einfach kein Platz an der Wand ist. Dann müssen die DC-Leitungen ein Stück durch einen oder mehrere Räume bis zum Wechselrichter geführt werden. Hierbei sehe ich einen großen Unterschied, ob es sich um wenige Meter an einer hinteren Wand eines Kellerraums, oder um ein Treppenhaus (Fluchtweg) handelt. Nach der VDE-AR ist aber beides (im normalen Kabelkanal) nicht erlaubt.
- Oft haben Bauherren schon beim Bau ein Leerrohr vom Keller aufs Dach gelegt, um später eine PV-Anlage nachrüsten zu können. Der genaue Verlauf ist meist unbekannt, daher ist davon auszugehen das das Rohr nach der VDE-AR (ohne Feuerwehrschalter) nicht verwendet werden darf.
- Einige Mitbewerber kennen die VDE-AR oft nicht einmal bzw. beachten diese nicht. Das führt natürlich zu billigeren Angeboten – und in der Praxis zu sehr vielen Anlagen, bei denen keine Maßnahmen der VDE-AR umgesetzt sind. Natürlich liegt dann auch keine Gefährdungsbeurteilung vor.
- Ist die VDE-AR immer umzusetzen oder kann alternativ auf eine Gefährdungsbeurteilung zurückgreifen?
- Muss, sollte oder kann die Gefährdungsbeurteilung erstellt werden? Dies hätte dann ja schriftlich zu erfolgen.
- Wer ist für das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung zuständig?
- Haben Sie Tipps, wie so eine Gefährdungsbeurteilung – z. B. für ein Einfamilienhaus – aussehen könnte?
- Gilt das Fehlen einer solchen Gefährdungsbeurteilung als Mangel an der Anlage bzw. der Planung?
- Wie ist eine Anlage im Falle einer Wiederholungsprüfung zu beurteilen, die ohne Betrachtung der VDE-AR gebaut wurde? Meist existiert die ursprüngliche Installationsfirma dann ja nicht mehr oder der Kunde hat kein Vertrauen mehr in diese.