Ich bin als verantwortlicher Projektleiter des ausführenden Elektrounternehmens für die Errichtung der elektrotechnischen Anlage einer Kindertagesstätte zuständig. Wegen einer Sicherheitsbeleuchtung bestehen hier Meinungsverschiedenheiten mit dem zuständigen Elektroplaner. Die Kita wird in einem Bestandsgebäude mit Keller errichtet. Es gibt mehrere Gruppenräume, einen großen Speise- und Schlafraum, eine offene Bewegungsfläche als Verbindungskern zwischen den Räumen, sanitäre Anlagen für Kinder- und Erwachsene, ein Büro und Bewegungs-/Vorraum. Im Brandschutzkonzept sind lediglich die Fluchttüren gekennzeichnet. Diese sollen mit Rettungszeichenleuchten (akkubetrieben, 1 h) gekennzeichnet werden. Nun meine Fragen hierzu:
- Der Oberbegriff ist Sicherheitsbeleuchtung, dann gibt es die Fluchtweghinweis- oder auch Rettungszeichenbeleuchtung sowie Not- bzw. Panikbeleuchtung. Wie ist hier die genaue Bezeichnung?
- Muss ich die Fluchtwegebeleuchtung auch in Fluren, Bewegungsflächen, nach außen führende Fluchtwege bis zur Straße (Übergabe an den VNB) ausführen? Davon steht nämlich nichts im Konzept. Jedoch ist diese zum sicheren Erreichen der Fluchttüren mit den dort geplanten Piktogrammen meiner Meinung nach notwendig, da dann im Raum die nach der Norm geforderte Beleuchtungsstärke von 1 lx auszuweisen ist.
- Der Kernpunkt ist die offene Bewegungsfläche, welcher sieben Verbindungen zu den einzelnen Räumen vorsieht. Ist es korrekt , dass nach dem Brandschutzkonzept die kürzesten Wege ausgemessen werden und auch hier eine Rettungszeichen- und Panikbeleuchtung vorzusehen wäre?
- Da die Prüfbuchpflicht besteht, ist meiner Meinung nach eine Kontrolleinheit vorzusehen, da dann sichergestellt ist, dass die Prüfbuchpflicht eingehalten wird. Brauche ich diese überhaupt oder kann dies auch manuell ausgeführt werden?
- Muss die Sicherheitsbeleuchtung auf Dauer- oder Bereitschaftsschaltung installiert werden?