Sehr geehrte Redaktion, diese Frage richtet sich eher in Richtung der Anwendungsentwicklung von Software für Automatisierungsanlagen, dennoch hoffe ich, hier ggf. eine passende Antwort zu erhalten. Durch einen Kunden sind wir darauf aufmerksam gemacht worden, dass bei der Erstellung von Safety-Software über eine SPS ein strukturierter Entwicklungsprozess einzuhalten ist. Er spricht nun davon, dass die Matrixmethode des IFA die aktuell gültige Wahl ist um Safety-Software zu erstellen und zu validieren sowie den Prozess der Software-Entstehung zu begleiten. Wenn man sich die Dokumente der DGUV anschaut, dann scheint es schon seit 2016 zwei Normen zu geben, (DIN EN ISO 13849 und DIN EN 62061) die die Anforderungen an die Entwicklung von Software sowie deren Sicherheitsfunktionen regeln. Quelle: https://www.dguv.de/ifa/publikationen/reports-download/reports-2016/ifa-report-2-2016/index.jsp Ist aus ihrer Sicht so ein Prozess zwingend einzuhalten oder würden Sie die Normen so interpretieren, dass dies auch auf anderem Weg stattfinden kann? Und wenn ja, wie sieht das ganze rechtlich aus, immerhin wird ja eine Safety-Anwendung entwickelt. Gerade ans Entwickler von Software ist es heutzutage aus meiner Sicht sehr schwierig, gerade wenn man noch für die Inbetriebnahme verantwortlich ist, hier die Grenzen und rechtlichen Rahmen zu kennen, da das Thema so komplex ist. Danke schonmal im voraus für ihre Antwort.
Sicherheitsbezogene Anwendungssoftware von Maschinen
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