In VDE 0100-520, Abs. 528.1, findet man u. a. die Forderung, dass jeder Leiter einer mehradrigen Leitung u. a. für die höchste in der Leitung vorkommende Spannung isoliert sein soll. Liege ich richtig mit meiner Annahme, dass NYM-Leitungen und J-Y(St)Y-Leitungen oder Antennenleitungen(z. B. LCD 89) gemeinsam verlegt werden dürfen? Ist mit Leiter der basisisolierte Cu-Draht des J-Y(St)Y gemeint oder muss hier das J-Y(St)Y als gesamter Leiter angesehen werden? Für welche Spannung ist der Mantel und die Einzelader bei der J-Y(St)Y Leitung isoliert? Hieraus leiten sich für mich mehrere Einzelfragen ab:
- Dürfen in einem Rohr H07-VU-Leitungen und J-Y(St)Y-Leitungen oder auch nur Y-Draht (Klingeldraht) gemeinsam eingezogen werden? Verändert eine SELV-Spannungsquelle die Sachlage?
- Unterscheidet sich eine KNX-Leitung von einer normalen J-Y(St)Y-Leitung bezüglich der zuvor geschilderten Problematik?
- Eine J-Y(St)Y-Leitung soll mit Überspannunsableitern ausgerüstet werden. Müssen hier auch die freien Adern mit Ableitern beschaltet werden?
- In Anbetracht der EMV ist oft die Rede von Leiterschleifen-Bildung. Wie entstehen diese und was sind die Gefahren? Wie sind die physikalischen Zusammenhänge?
- Ein Wohnhaus wird von einem anderen Haus mit einem NYY-Kabel 4 x 25 mm² versorgt. In beiden Häuser existiert kein Blitzschutz. Sind irgendwelche besonderen Maßnahmen zu treffen – z. B. Überspannungsableiter, Potentialausgleich, Verbinden der Erder beider Häuser oder das Verlegen eines Blitzschutzleiters oberhalb der Leitungen?
- Auch Netzwerkleitungen und Antennenleitungen verbinden die beiden Häuser. Sind hier Maßnahmen zu treffen? Wie verändert ein vorhandener einseitiger oder beidseitiger Blitzschutz die Situation?