Wir modernisieren häufig komplett einzelne Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, bei denen es weder Blitz- und Überspannungsschutzmaßnahmen noch einen Fundamenterder gibt. Die Zähleranlagen stammen aus den 70er bis 90er Jahren und sind zentral im Keller angeordnet.
- Frage 1) Im Rahmen der Erneuerung der Sicherungsverteilung der Wohnung bauen wir dann auch gleich einen Überspannungsschutz (ÜSS) vom Typ 2 mit ein. Ist diese Maßnahme ausreichend bzw. normenkonform?
- Frage 2) Bei Erneuerung der Zähleranlage montieren wir direkt an der Sammelschiene einen ÜSS Typ 2. Da es ja hier keinen Fundamenterder gibt, schließen wir den ÜSS Typ 2 nur am neu erstellten Schutzpotentialausgleich an. Nun habe ich von einigen Kollegen und Herstellern verschiedene Informationen erhalten, dass dies nicht ausreichend sei. Ich müsse für eine zusätzliche Erdverbindung in Rahmen eines Tiefenerders oder Staberders sorgen. Müssen nun also zusätzliche Erdungsmaßnahmen erfolgen? Und wenn ja, welche?