Für einen IT-Dienstleister der Bundeswehr müssen wir Verteilerräume mit Netzwerkschränken herstellen. Der IT-Dienstleister hat ein Handbuch herausgegeben, in dem Forderungen stehen, wie der Raum umzusetzen ist. Es wird dort u.a. gefordert: »(…) Steckdosen in IT-Verteilerschränken In IT-Verteilerschränken sind für die Steckdosen, an die DV-Geräte angeschlossen werden, keine FI-Schutzeinrichtungen (RCD) vorzusehen. Die Steckdosen sind mit dem Vermerk ‚nicht über RCD abgesichert‘ zu kennzeichnen. Die Räume sind trocken. Alle eingesetzten Geräte sind nach DGVU-Vorschrift 3 (alt: BGV A3) geprüft. Der Zugang ist nur unterwiesenem Personal möglich, so dass hier eine Personengefährdung auszuschließen ist. Steckdosen für Wartungs- und Reinigungszwecke sind entsprechend Abschnitt 5.3.3.2 mit RCD auszustatten.« Diese Forderung umzusetzen ist nach den anerkannten Regeln der Technik und gültigen DIN-VDE-Normen schwierig, da das Personal des Dienstleister nicht ausschließlich aus elektrotechnisch unterwiesenen Personen besteht. In den Normen steht: »Steckdosen, die durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen ständig überwacht werden, müssen nicht zwingend durch einen FI-Schutzschalter (RCD) geschützt sein. Als ständig überwacht gelten elektrische Anlagen und Betriebsmittel, wenn sie von Elektrofachkräften in Stand gehalten werden und durch messtechnische Maßnahmen sichergestellt ist, dass Schäden rechtzeitig entdeckt und behoben werden können.« In den DIN-VDE-Bestimmungen wird von Steckdosen, nicht von Steckdosenleisten geschrieben. Die Räume sind durch ein elektronisches Schließsystem abgesichert. Der Dienstleister kann mir nicht schriftlich bestätigen, dass nur unterwiesene Personen Zutritt haben. Von meiner fachlich vorgesetzten Dienststelle bin ich nun angewiesen worden, die Steckdosenleisten im Netzwerkschrank eindeutig zu kennzeichnen und nicht über RCD abgesichert zu betreiben. Welche Lösung empfehlen Sie? J. V., Nordrhein-Westfalen
Steckdosen ohne RCD in Netzwerkschränken?
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